Warum Blindenhunde?
Bekannte Wege sind für geübte blinde Menschen in der Regel kein Problem. Mit sogenannten Blindenlangstöcken bewegen sich Betroffene nach entsprechendem Training recht sicher durch den Alltag. Dennoch kann jeder noch so kurze Spaziergang gefährlich werden. Denn weder Langstock noch die beste Ortskenntnis können verhindern, dass z. B. herabhängende Äste oder etwa entgegenkommende Radler oder Fußgänger bemerkt werden. Für diesen Fall gibt es speziell ausgebildete Blindenführhunde. Deren Anschaffung ist kostenintensiv, weshalb sich Krankenkassen oft weigern, die Kosten zu übernehmen.
Blindenhund vom Richter zugesprochen
Doch ARAG Experten weisen auf einen konkreten Fall hin, in dem einer blinden Frau ein solcher Hund zugesprochen wurde, obwohl die Kasse nicht zahlen wollte. Es gab weder Hilfs- noch Betreuungspersonal im sozialen Umfeld der Betroffenen und um ihren Alltag möglichst aktiv und selbstständig gestalten zu können, pochte sie auf einen Blindenhund. Doch aufgrund ihrer guten Ortskenntnisse war ihre Kasse der Ansicht, ein Blindenlangstock reiche aus. Dem widersprachen die Richter (LSG Rheinland-Pfalz, Az.: L 5 KR 99/13).
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einen Blindenführhund zu bekommen: Die Sehschärfe muss unter fünf Prozent betragen und der Blinde sollte körperlich fit sein. Zudem muss genügend Wohnraum zur Verfügung stehen und der Vermieter der Tierhaltung grundsätzlich zustimmen. Zunächst folgt ein Einweisungslehrgang, in dem Mensch und Tier den Umgang miteinander lernen. Erst nach erfolgreicher Prüfung darf der Blinde das Tier mit nach Hause nehmen.
Blindenführhundausweis
Blinde sollten laut ARAG Experten einen Blindenführhundausweis beantragen und bei sich tragen. Er dient zur Vorlage, wenn zum Beispiel Betreiber von Geschäften unter Berufung auf ihr Hausrecht den Zutritt mit Hund verweigern wollen. Der Ausweis selbst besitzt allerdings keine Rechtsgültigkeit.
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