Ein klassischer Mietsachschaden ist, wenn dem Mieter eine Parfümflasche in das Waschbecken fällt und es springt. Wer gemietete Gebäudebestandteile des Vermieters beschädigt, haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der Regel für den verursachten Schaden. Normalerweise sind Mietsachschäden über die Privat-Haftpflichtversicherung versichert, erklärt die uniVersa. Allerdings sind dort Glasschäden, für die der Mieter selbst vorsorgen kann, meist ausgeschlossen. Das kann zum Beispiel eine Fensterscheibe in der Wohnung, die Verglasung einer Zimmertür oder Duschkabine sein. Mit einer Glasversicherung können sich Mieter hier relativ preiswert vor Schadenersatzansprüchen schützen. Gezahlt werden aber auch eigene Glasbruchschäden, beispielsweise an der Vitrine, am Keramikkochfeld, Aquarium, Terrarium oder am Spiegelschrank. Oftmals gibt es sogar einen Bündelnachlass, wenn die Privathaftpflicht-, Hausrat- und Glasversicherung beim gleichen Versicherer abgeschlossen werden.
Über uniVersa Versicherungen

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

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