Die Übergabe oder der Verkauf eines Unternehmens ist immer auch ein emotionaler Moment – und zwar unabhängig davon, ob der Betrieb an ein Familienmitglied, an einen Mitarbeiter oder an einen externen Käufer geht. Verschiedene Verfahren zur Unternehmensbewertung versuchen eine gewisse Objektivität zu gewährleisten.

Thomas Müller, Ecovis-Steuerberater in Düsseldorf, sagt: „Den einen richtigen Unternehmenswert gibt es nicht. Das eine ist die Unternehmensbewertung, das andere ist letztlich die Kaufpreisfindung zwischen Verkäufer und Käufer.“ Der Unterschied kann bei einer Übergabe innerhalb der Familie oder auch beim Verkaufen von Unternehmensteilen an einen Mitarbeiter groß sein. Denn dann kann der Kaufpreis unter dem sonst üblichen Preis liegen. Hier sind aber für die Beteiligten möglicherweise nachteilige steuerliche Konsequenzen zu beachten.

Matthias Laudahn, Unternehmensberater bei Ecovis in Rostock, geht in der Regel so vor: „Ich schaue mir unter anderem zunächst die letzten drei Jahresabschlüsse, die Ergebnis- und Umsatzentwicklung, die Stellung des Unternehmens und die Perspektiven an. Das ist quasi ein standardisiertes Verfahren“, erklärt er.

Es gebe kein allgemeingültiges Bewertungsverfahren, aber „meist kommt das Ertragswertverfahren zur Anwendung“, sind sich die Ecovis-Experten einig. Es ermittelt den Unternehmenswert auf Basis der für die Zukunft zu erwartenden Betriebsergebnisse. Einzubeziehen sind dabei Unternehmensrisiken sowie Marktabhängigkeiten. Basis für die Zukunftsprognosen sind dabei die Betriebsergebnisse der vergangenen drei Jahre.

Soll die Übergabe unentgeltlich insbesondere innerhalb der Familie erfolgen, greift meist das vereinfachte Ertragswertverfahren. „Sollte der ermittelte Unternehmenswert jedoch zu hoch sein, akzeptieren die Finanzämter auch andere Bewertungsverfahren, wenn diese branchenüblich sind“, berichtet Müller.

Bei Unternehmen mit hohem Substanzwert, etwa in Form von Immobilien oder einem großen Maschinenpark, entscheiden sich Müller und Laudahn in der Regel für das Substanzwertverfahren. Dabei werden vor allem Vermögensgegenstände abzüglich Schulden berücksichtigt, aber auch bestehende Kundenbeziehungen. Das Ergebnis des Unternehmens bleibt beim Substanzwertverfahren gänzlich unberücksichtigt. Bei größeren Unternehmen hat sich häufig das Discounted-Cash-Flow-Verfahren durchgesetzt. Es orientiert sich, wie das Ertragswertverfahren, an der erwarteten Entwicklung der Ertragskraft. Es weist zwar einige methodische Unterschiede auf, ist aber aus Sicht Laudahns eine weitere Variante der Unternehmensbewertung, die zu selbigen Ergebnissen führt.

Branchentypische Bewertungsfahren anwenden

Etwas spezieller geht es oft bei Mittelständlern zu. Für diese gibt es von den Finanzämtern anerkannte Bewertungsverfahren:

  • für Freie Berufe wie Architektur- und Ingenieurbüros oder Ärzte
  • für den Gesundheits- und Pharmasektor, zum Beispiel Apotheken
  • für Dienstleister wie Taxiunternehmen oder Gastronomiebetriebe
  • für Handwerk und Industrie

Die für diese Unternehmen verwendeten Bewertungsverfahren sind an die speziellen Gegebenheiten der jeweiligen Branche angepasst. Gerade auch bei Handwerksunternehmen gibt es einige Besonderheiten. Häufig fallen hier Unternehmensführung und Eigentum zusammen. „Die Abhängigkeit der Firma vom Unternehmer ist sehr hoch. Oft ist ein solcher Betrieb ohne den Unternehmer nichts oder nur wenig wert, weil die Bindung sehr stark ist und ein Großteil des Know-hows und der Kontakte beim Chef liegen“, sagt Laudahn. Eine solch starke Bindung schlägt sich im Kaufpreis nieder: in Form eines Preisabschlags oder Risikoaufschlags (siehe unten: AWH-Standard: Das Bewertungsverfahren für das Handwerk).

„Wir empfehlen unseren Kunden deshalb, schon frühzeitig eine Übergabe zu planen. Dann können sie ihren Nachfolger im Idealfall noch eine Weile begleiten, ihn in sein Netzwerk einführen und so letztlich auch einen höheren Verkaufspreis erzielen, weil der Risikoaufschlag dann geringer angesetzt wird“, sagt Laudahn.

Wichtig ist, dass der Verkaufsprozess professionell abläuft. Bei Ecovis sitzen daher fast immer ein Wirtschaftsprüfer und ein Unternehmensberater mit am Tisch. „Damit wird sichergestellt, dass der Verkaufsprozess möglichst ohne Verzögerung erfolgt, was für Verkäufer und Käufer wichtig ist“, sagt Müller und ergänzt: „Zudem können wir im Team auch nach geeigneten Nachfolgern Ausschau halten.“

AWH-Standard: Das Bewertungsverfahren für das Handwerk

Der bundesweit anerkannte und standardisierte AWH-Standard (Arbeitskreis der wertermittelnden Berater im Handwerk, AWH) orientiert sich am Ertragswertverfahren. Er berücksichtigt jedoch Besonderheiten von kleinen und mittleren Unternehmen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die meist starke Prägung durch den Firmeninhaber
  • die Verflechtung von Betriebs- und Privatvermögen
  • die oft nicht stark ausgeprägten betriebswirtschaftlichen Planungsmethoden

Um diesen Merkmalen Rechnung zu tragen, weicht der AWH-Standard von anderen Bewertungsverfahren ab.

  • Der Planwert wird aus gewichteten Betriebsergebnissen der vergangenen Jahre hergeleitet. Das bedeutet, dass die einzelnen Jahresergebnisse mit einem bestimmten Faktor multipliziert werden.
  • Der rechnerische Unternehmerlohn lehnt sich an Tariflöhne mit möglichen weiteren Zuschlägen an.
  • Die Prägung durch den Inhaber wird bei der Risikoanalyse hoch bewertet und damit der Unternehmenswert reduziert.

Tipp

Welche angepassten Bewertungsverfahren für welche Branchen gelten, erfahren Sie hier.

Matthias Laudahn, Unternehmensberater bei Ecovis in Rostock

Thomas Müller, Steuerberater bei Ecovis in Düsseldorf

Über ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 6.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 70 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel