Gerade im Winterhalbjahr blenden Sonnenstrahlen alle Verkehrsteilnehmer stärker als im Sommer. Der Grund sind die in flachem Winkel auftreffenden Sonnenstrahlen. Bei strahlendem Sonnenschein kann die Sicht stark beeinträchtigt sein, und das Reaktionsvermögen sinkt. „Generell gilt bei blendender Sonne: Runter vom Gas und den Blick auf den rechten Fahrbahnrand senken“, erklärt Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. „Wer von der tief stehenden Sonne geblendet wird, sollte abrupte Fahr- und Bremsmanöver unbedingt vermeiden, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden.“ Zudem ausreichend Sicherheitsabstand halten und vorausschauend fahren. Denn wer bei Tempo 50 nur für eine Sekunde die Augen schließen muss, legt bereits rund 15 Meter im Blindflug zurück. Lässt sich die Fahrt wegen extrem widriger Sichtverhältnisse nicht sicher fortsetzen, vorsichtig rechts ranfahren und eine Pause einlegen. Wer versehentlich direkt in die Sonne schaut, ist für kurze Zeit nahezu blind. Die Augen brauchen ein paar Minuten, um sich zu regenerieren.

Sonnenbrille und saubere Windschutzscheibe

„Der beste Schutz gegen die Strahlung ist eine gute Sonnenbrille“, sagt der TÜV Rheinland-Fachmann. Sie sollte stets griffbereit im Fahrzeug liegen. Für den richtigen Durchblick sorgt eine saubere Windschutzscheibe. Entsprechende Wischwasser-Zusätze verhindern die Schlierenbildung. Verschlissene Wischerblätter unbedingt austauschen. Außerdem: Die Scheibe regelmäßig von innen reinigen. Das Gleiche gilt auch für Visiere von Motorradhelmen. Treffen Lichtstrahlen auf verschmutztes Glas oder Fettrückstände auf den Oberflächen, werden sie stärker gebrochen und erhöhen den Blendeffekt.

Auch Bremslichter und Ampeln schwer erkennbar

Häufig ist bei gleißendem Licht vor Ampeln nicht zu erkennen, ob sie grün oder rot aufleuchten. Auch Bremslichter voraus fahrender Autos sind schwerer zu erkennen. „Da hilft nur, vorsichtig an die Kreuzung heranfahren und notfalls anhalten, um sicherzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden“, unterstreicht TÜV Rheinland-Experte Rechtien. Denn wenn es kracht, hilft die Ausrede einer blendenden Sonne nicht, vielmehr kann Fehlverhalten als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.

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