Die Chancen der Geschädigten der Porsche AG, Schadensersatz zu erhalten, sind sehr gut. Den die Porsche AG bereits zu Schadensersatz verurteilt in drei geführten Verfahren vor dem Landgericht Dortmund 12 O 262/17, dem Landgericht Kiel, 12 O 406/17 und vor dem Landgericht Stuttgart, 6 O 175/17. Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof im VW Abgasskandal entschieden, dass die Manipulation eines Fahrzeugs einen Sachmangel darstellt. In diesem Beschluss hat der BGH auch Stellung genommen zu den europarechtlichen Normen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat erst kürzlich darauf hingewiesen, dass aufgrund der Manipulation Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller bestehen. Auch die Oberlandesgerichte Oldenburg und Köln stehenden Schadensersatzklagen der Geschädigten positiv gegenüber.
Käufer eines solchen Fahrzeugs bei der Porsche AG ist dringend zu raten, Schadensersatz geltend zu machen. Es zeigt sich deutlich, dass die Rechtsprechung den Geschädigten Schadensersatzansprüche zugesteht. Die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits mehr als 10.000 Klagen eingereicht und mehr als 1.000 positive Urteile im Abgasskandal erstritten und damit den Weg frei für Schadensersatz gemacht.
Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.
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