Sachverständige durchlaufen ein umfassendes Prüf- und Auswahlverfahren. Sie sind auf die Einhaltung der Sachverständigenordnung und die einschlägigen Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch verpflichtet. Diese Verpflichtung wie auch die besondere Sachkunde der erfahrenen Fachleute bieten Gerichten, Behörden und Betrieben, aber auch privaten Auftraggebern die Gewähr eines unabhängigen objektiven Gutachtens. Die Bestellung ist auf fünf Jahre befristet, kann allerdings erneuert werden.
Durch die Bestellung von Sachverständigen wird gewährleistet, dass quer durch alle Handwerksgruppen qualifizierte Experten klären können, ob eine handwerkliche Leistung vertragsgerecht und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden technischen Normen erbracht worden ist.
Aktuell stehen im Kammerbezirk 76 Sachverständige aus über 27 handwerklichen Bereichen zur Verfügung. Eine Onlinedatenbank finden Sie unter www.hwk-reutlingen.de/… dort kann auch eine App für iPhones oder Smartphones mit dem Android Betriebssystem herunter geladen werden.
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