Im Jahre 2018 wurden bei der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen 899 Anträge vermuteter Behandlungsfehler gestellt. „Die nahezu unverändert hohen Antragszahlen zeigen, wie gut die Patientinnen und Patienten über Ihre Rechte informiert sind – und dass sie der Arbeit der Schlichtungsstelle viel Vertrauen entgegenbringen“, sagt der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski. Bei der gutachterlichen Überprüfung erweise sich dann allerdings nur ein Teil der eingereichten Patientenvorwürfe tatsächlich als Behandlungsfehler.

Im vergangenen Jahr bejahte die Gutachter- und Schlichtungsstelle in 110 (26,6%) der 413 gutachterlich abschließend geprüften Verdachtsfällen Behandlungsfehler von Ärztinnen und Ärzten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Zum Vergleich: 2017 waren 106 (24,3%) der begutachteten Verdachtsfälle als Behandlungsfehler eingestuft worden. Ein Qualitätsverlust in Klinik und Praxis lasse sich daraus nicht ablesen, erklärte Dr. Pinkowski, denn „die Zahl der anerkannten Behandlungsfehler ist 2018 prozentual nur geringfügig gestiegen".

In 220 der 413 gutachterlich überprüften Verdachtsfälle ergingen Kommissionsentscheidungen. „Bei der Bearbeitung  steht nicht die Quantität, sondern die Qualität im Vordergrund“, betonte der Kammerpräsident: „Die Kommissionsverfahren verlängern zwar unvermeidlich die Bearbeitung, erhöhen aber dank des zugrundeliegenden Mehraugenprinzips die Glaubwürdigkeit der eingeholten Gutachten.“ Im Kommissionsverfahren, einem zweitinstanzlichen Verfahren vergleichbar, wird das eingeholte Gutachten noch einmal von mindestens zwei weiteren ärztlichen Sachverständigen und einem Juristen überprüft.

Die meisten Behandlungsfehlervorwürfe wurden auch 2018 auf dem Fachgebiet der Chirurgie erhoben, insbesondere den Fachgebieten Orthopädie/Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie und Neurochirurgie, gefolgt von Frauenheilkunde und Innerer Medizin.
Von den 413 gutachterlich geprüften Patientenvorwürfen entfielen 73 auf die Orthopädie, 67 auf die Unfallchirurgie, 40 auf die Allgemeinchirurgie, 28 auf die Neurochirurgie, 27 auf die Frauenheilkunde und 20 auf die Innere Medizin.  

„Jeder Behandlungsfehler ist einer zu viel“, betont Dr. Pinkowski. Durch die von der Politik seit Jahren vorangetriebene, mit erhöhter Arbeitsverdichtung und Belastung von Ärzten und Pflegern verbundene Ökonomisierung des Gesundheitswesens steige, so Dr. Pinkowski, allerdings auch das Fehlerrisiko. „Dass in Hessen die Zahl der Behandlungsfehler 2018 dennoch nur geringfügig angestiegen ist, ist ein Beleg für die qualitätsbewusste und verantwortungsvolle Arbeit in Kliniken und Praxen."

Die organisatorisch bei der Landesärztekammer angesiedelte, unabhängige Gutachter- und Schlichtungsstelle wird von Juristen, ehemaligen Vorsitzenden Richtern des Bundes und der Länder, geleitet. Sie überprüft ärztliche Behandlungen auf behauptete Fehler in einem freiwilligen, für den Antragsteller kostenlosen Verfahren. Das Verfahren vor der Gutachterstelle soll zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Patienten und Ärzten beitragen, die durch den Vorwurf eines Behandlungsfehlers entstanden sind.

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