Bei Gebrauchtwagen, die hierzulande zum Beispiel wegen der Schadstoffklasse keinen Käufer finden, lohnt sich möglicherweise ein Verkauf an Kunden im Ausland. Wie bei jedem Verkauf empfiehlt sich dabei ein sorgsames Vorgehen von Besichtigung und Probefahrt über die Formulierung des Kaufvertrags zur Bezahlung. Aber für Verkäufe ins Ausland sollte man besondere Regeln beachten.

Das gilt zum Beispiel für die Übergabe des Gebrauchtwagens. Vor dem Verkauf sollte das Auto unbedingt abgemeldet werden, auch wenn der neue Besitzer den Wagen auf eigener Achse überführen will. Für diesen Zweck muss er sich bei der Zulassungsstelle ein Ausfuhrkennzeichen besorgen. Sonst bleibt als Alternative nur der Transport per Hänger oder Spedition.

AUTO STRASSENVERKEHR warnt außerdem vor den fünf häufigsten Betrugsmaschen beim Gebrauchtwagenverkauf, die für das In- und das Ausland gelten: Tricks mit Vertragsdetails, Überrumpelungstaktik bei der Besichtigung, der zu hoch ausgestellte Scheck, Vorabzahlung des Transports und Datendiebstahl. Die Betrüger nutzen die Gutmütigkeit der Verkäufer aus. Der Schaden kann schnell den vierstelligen Bereich rutschen. 

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