Vom 21. bis 24. März 2019 fand in Brno/Tschechien die Delegiertenversammlung der Siebenten-Tags-Adventisten Tschechiens und der Slowakei statt, die gemeinsam eine Kirchenleitung bilden (Tschechisch-Slowakische Union). Nach Angaben der US-amerikanischen Zeitschrift der Vereinigung adventistischer Foren, SPECTRUM, bestätigten die Delegierten, dass in ihrer Kirchenregion – im Widerspruch zu entsprechenden Beschlüssen der adventistischen Weltsynode – Pastorinnen ordiniert werden dürfen. Die Delegierten lehnten zudem das Dokument zum Umgang mit Regelverstößen ab, das auf der Jahressitzung 2018 des Exekutivausschusses der adventistischen Weltkirchenleitung beschlossen worden war.

Ordination adventistischer Pastorinnen in Tschechien und in der Slowakei möglich

Laut SPECTRUM hat die Tschechisch-Slowakische Kirchenleitung bereits im Mai 2014 erklärt, dass in ihrem Kirchengebiet tätige Pastorinnen zum pastoralen Dienst ordiniert werden können. Neben dem Vorstand hat nun auch die Delegiertenversammlung der Adventisten in Tschechien und der Slowakei die Ordination von Frauen zum pastoralen Dienst in ihrem Kirchengebiet beschlossen. Bisher ist allerdings noch keine Pastorin ordiniert worden. Die regionale Kirchenleitung in Mähren wird diesen Beschluss in ihrem Kirchengebiet auch nicht anwenden. 

Dokument der Weltkirchenleitung zum Umgang mit Regelverstößen abgelehnt

Laut Webseite der Tschechisch-Slowakischen adventistischen Kirchenleitung nahmen die Delegierten den Vorschlag an, dass das vom Exekutivausschuss der adventistischen Weltkirchenleitung am 14. Oktober 2018 gebilligte Dokument („Beachtung und Umsetzung von Beschlüssen der Vollversammlung und des Exekutivausschusses der Generalkonferenz“) und das darin beschriebene Verfahren im Gebiet der Tschechisch-Slowakischen Kirchenleitung der Siebenten-Tags-Adventisten nicht angewendet werden soll. Die Richtlinien zum Umgang mit Regelverstößen, die vor diesem Beschluss vom 14. Oktober 2018 bestanden hätten, seien genügend. Gleichzeitig nahmen die Delegierten laut SPECTRUM einen Antrag an, der die Aufhebung des Beschlusses vom 14. Oktober 2018 anstreben soll.

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