Zur Ausübung der Option wird Ximen den Kaufpreis in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Vereinbarung in den folgenden Raten zahlen:
- 000 Dollar in bar, die derzeit auf einem Treuhandkonto hinterlegt sind und an Gungnir bei Genehmigung der Transaktion durch die TSX Venture Exchange (die „TSXV“) freigegeben werden;
- 000 Dollar in Form von Stammaktien von Ximen (die „Aktien“), die innerhalb von 10 Tagen nach Genehmigung durch die TSXV zu einem Preis pro Aktie begeben werden sollen, der dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien an den 20 Handelstagen vor dem Datum der Bekanntgabe entspricht; und
- 000.000 Dollar in bar, die bis spätestens 31. Oktober 2019 gezahlt werden müssen.
Die Ausübung der Option steht unter dem Vorbehalt, dass Ximen den Kaufpreis wie oben beschrieben bezahlt und die Genehmigung durch die TSXV bis spätestens 15. Juni 2019 eingeht (es sei denn, diese Frist wird in Übereinstimmung mit der Vereinbarung verlängert).
Nach der Ausgabe sind die Aktien an eine Haltedauer von vier Monaten und einem Tag ab dem Ausgabedatum gebunden.
Der Zahler muss gemäß den Bedingungen der Lizenzgebühr noch insgesamt 3.000.000 Dollar bezahlen.
Über Ximen Mining Corp.
Ximen Mining Corp. besitzt eine 100-Prozent-Beteiligung an allen drei seiner Edelmetallprojekte. Die beiden Goldprojekte von Ximen, das Projekt Gold Drop und das Projekt Brett Gold, befinden sich im Süden von British Columbia. Auch das Projekt Treasure Mountain Silver, das an die vormals produzierende Silbermine Huldra angrenzt, steht im Eigentum von Ximen. Ximen ist ein börsennotiertes Unternehmen, das unter dem Kürzel XIM an der TSX Venture Exchange, unter dem Kürzel XXMMF in den USA und unter dem Kürzel 1XM und der WKN-Nummer A1W2EG in Deutschland an den Börsen Frankfurt, München und Berlin notiert.
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne des kanadischen Wertpapierrechts, unter anderem Aussagen in Bezug auf den Erhalt der Genehmigung durch die TSX venture Exchange und die Ausübung der Option durch Ximen. Obwohl das Unternehmen davon überzeugt ist, dass diese Aussagen angemessen sind, kann es keine Gewähr dafür leisten, dass sich diese Erwartungen als richtig erweisen werden. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen; sie werden im Allgemeinen, aber nicht immer mit den Begriffen „erwartet”, „plant”, „geht aus von”, „ist überzeugt von”, „beabsichtigt”, „schätzt“, „prognostiziert“, „visiert an”, „Potenzial”, „Ziel”, „viel versprechend” und vergleichbare Ausdrücke oder dadurch gekennzeichnet, dass Ereignisse oder Bedingungen eintreten „werden”, „würden”, „können”, „könnten”, „dürften” oder „sollten”. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Überzeugungen, Schätzungen und Meinungen der Geschäftsleitung des Unternehmens zum Zeitpunkt dieser Aussagen und gehen mit einer Reihe von Risiken und Unwägbarkeiten einher. Daher besteht keinerlei Gewissheit, dass sich diese Aussagen als zutreffend erweisen werden, und die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse können wesentlich davon abweichen, was in diesen Aussagen zum Ausdruck kommt. Soweit dies nicht durch das geltende Wertpapierrecht und die Richtlinien der TSX Venture Exchange vorgeschrieben ist, übernimmt das Unternehmen keine Verpflichtung zur Aktualisierung dieser zukunftsgerichteten Aussagen, falls sich die Überzeugungen, Schätzungen oder Meinungen der Geschäftsleitung oder sonstige Faktoren ändern sollten. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen, zählen die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange die geplante Transaktion nicht zeitgerecht oder überhaupt genehmigt. Den Lesern wird nachdrücklich empfohlen, die Berichte des Unternehmens einzusehen, die über das System for Electronic Document Analysis and Retrieval (SEDAR) der Canadian Securities Administrators unter www.sedar.com abrufbar sind, um eine vollständigere Darlegung dieser Risikofaktoren und ihrer möglichen Folgen zu erhalten.
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