Im Rahmen des „Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ fördert der Bund die Nachrüstung von gewerblich genutzten leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen. Allerdings nur, wenn der Handwerksbetrieb seinen Firmensitz in einer der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten oder Landkreisen hat sowie gewerbliche Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in der jeweiligen Stadt hat (25 Prozent oder mehr der Aufträge pro Jahr bzw. 25 Prozent oder mehr des Umsatzes). Betroffene Städte oder Landkreise sind unter anderem Mannheim, Ludwigshafen, Heilbronn, Stuttgart, Darmstadt, Frankfurt.

Gefördert wird die Nachrüstung folgender Fahrzeuge:

  • Leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge der Klassen N1 und N2 zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen der Euro-Stufen Euro 3, 4, 5 und 6
  • Schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge der Klassen N1 und N2 bis 7,5 Tonnen der Euro-Stufen Euro I, II, III, IV, V und EEV

Die Förderhöchstbeträge liegen zwischen 3.000 und 5.000 Euro. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem Windhundprinzip, also: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Eine Antragsstellung ist bereits jetzt möglich, auch wenn die Nachrüstsätze vom Kraftfahrtbundesamt noch  nicht genehmigt sind. Die Mittel werden dann reserviert.

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