Zusätzlich von Bedeutung sei, die Gerichtsbarkeit mehrstufig einzurichten, etwa mit einer Eingangsinstanz in möglichst jeder Diözese und einem Obergericht bei der Deutschen Bischofskonferenz. Rennert wörtlich: "Dieser Rechtsmittelzug erlaubt eine Vereinheitlichung und Fortentwicklung der Rechtsprechung – zum Wohle der Kirche."
Hinter der Idee einer innerkirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit stünde vor allem der gerichtliche Schutz der Rechte eines jeden Christgläubigen. Darin liege die konsequente Verwirklichung der Reformanstöße des Zweite Vatikanischen Konzil. Bislang würden diese Ideen "nur höchst unzureichend umgesetzt", so Rennert. "Anders als die staatlichen Grund- und Menschenrechte verstehen sich diese Verbürgungen nicht defensiv, als Begrenzungen politischer Macht, sondern affirmativ, als Recht auf Mitwirkung am Heilsauftrag der Kirche. (…) Deshalb sollte jeder Christgläubige, der seine durch die Taufe erworbenen Rechte durch eine kirchenamtliche Verwaltungsmaßnahme verletzt glaubt, ein kirchliches Verwaltungsgericht anrufen dürfen."
Die komplette Rede finden Sie als Mitschnitt und als PDF unter: https://www.zdk.de/veroeffentlichungen/reden-und-beitraege/detail/Warum-kirchliche-Verwaltungsgerichte-Impulsvortrag-Prof-Dr-Dr-h-c-Klaus-Rennert–425R/
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