Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Eltern sicherstellen müssen, dass ihre minderjährigen Kinder keinen Zugang zu Videospielen mit jugendgefährdenden Inhalten haben. Ansonsten machen sie sich der Kindeswohlgefährdung schuldig. Im schlimmsten Fall droht dann die Beschränkung oder sogar der Entzug des elterlichen Sorgerechts. In einem konkreten Fall hatten Eltern ihrem zehnjährigen Sohn erlaubt, gewalttätige Konsolenspiele zu spielen, die erst ab 18 Jahren freigegeben waren. Das Argument: Auch gleichaltrige Freunde spielten nicht für Minderjährige freigegeben Spiele. Bei einem Verbot würde der eigene Sohn womöglich ausgegrenzt und zum Außenseiter. Doch die Richter sahen das als Verletzung der Aufsichtspflicht an und untersagten es den Eltern, ihrem Zehnjährigen weiterhin den Zugang zu solchen Spielen zu ermöglichen (Amtsgericht Bad Hersfeld, Az.: 63 F 290/17 SO).

Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.