Wer in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert ist, darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten (2019: 445 Euro monatlich; bei geringfügiger Beschäftigung: 450 Euro monatlich). Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch Einkommen aus Vermietung und Verpachtung hinzugerechnet werden. Wer Einkünfte verschweigt und sich ‚arm‘ rechnet, um in den Genuss der beitragsfreien Familienversicherung zu kommen, muss damit rechnen, rausgeworfen zu werden. In einem konkreten Fall war dies einer 78-jährigen Frau geschehen, die über ihren Mann familienversichert war. Als Einkommen hatte sie lediglich 325 Euro monatlich angegeben, die sie als geringfügig Beschäftigte bei ihrem Mann verdiente. Die Einkommensgrenze für eine Familienversicherung lag im Streitjahr bei 365 Euro. Die Einnahmen aus drei Mietimmobilien verschwieg sie zunächst. Später behauptete sie, nur formal Miteigentümerin zu sein, da die Mieten ausschließlich an ihrem Mann gezahlt wurden. Doch das akzeptierten weder die Krankenkasse noch die Richter. Und da ihr als Miteigentümerin die Hälfte der Mieteinnahmen zustanden, wurde ihre beitragsfreie Versicherung in eine beitragspflichtige Mitgliedschaft umgewandelt, bei deren Beitragsberechnung auch die Mieteinkünfte eingerechnet wurden (SG Düsseldorf, Az.: S 8 KR 412/16).

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