„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ – ohne das Engagement der vier „Mütter des Grundgesetzes“ hätte es Artikel 3, 2 vor 70 Jahren nicht in das Grundgesetz geschafft. Pünktlich zum 70. Jahrestag der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) das Faltblatt „Die vier Mütter des Grundgesetzes – ein Glücksfall für die Demokratie“ aktualisiert und in neuem Design erschienen. Porträtiert werden die vier Parlamentarierinnen, die 1949 dafür kämpften, dass die Gleichberechtigung im Grundgesetz verankert wurde – vor allem Elisabeth Selbert als wichtigste Streiterin für dieses Grundrecht. Kurze Hintergrundinformationen zeichnen die Etappen von der Verankerung von Art. 3,2 im Grundgesetz bis zum Stand der Gleichberechtigung im Jahr 2019 nach.

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