Der Führerschein fürs Moped
Ein Führerschein der Klasse AM berechtigt den Inhaber zum Führen leichter zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³oder einer anderen Antriebsform. So definiert der EU-Gesetzgeber Mopeds in der EU-Verordnung Nr. 168/2013. Erlangt werden kann diese Fahrerlaubnis mit der Vollendung des 16. Lebensjahres. Doch es gibt Ausnahmen! In diesem Fall die „Dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung“.
Der Modelversuch
Diese Verordnung ebnete den Weg für einen Modelversuch, der Jugendlichen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt seit dem 1. Mai 2013 erlaubt, den Moped-Führerschein schon mit 15 Jahren zu erlangen. Seit dem 19. April 2017 nimmt auch Brandenburg an dem Modellversuch teil. Im Februar 2018 hat der damalige geschäftsführende Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Christian Schmidt, den Modellversuch um zwei Jahre verlängert. „Insbesondere in den ländlichen Regionen besteht ein dringender Bedarf an diesem zusätzlichen Mobilitätsangebot, vor allem für Jugendliche in der Ausbildung. Gerade auf dem Land reichen die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs für Auszubildende oft nicht aus“, begründete Schmidt seine Entscheidung damals.
Keine bundesweite Lösung in Sicht
Das Bundeskabinett hat nun beschlossen, das Mindestalter für den Moped-Führerschein von 16 auf 15 Jahre zu senken. Dazu soll das Straßenverkehrsgesetz geändert werden. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es vorerst aber trotzdem nicht. Vielmehr können die Bundesländer nach der nötigen Gesetzesänderung entscheiden, ob sie von den neuen Regeln Gebrauch machen. Wie viele und welche Bundesländer den Moped-Führerschein ab 15 im Landesrecht umsetzen, ist fraglich. Kritiker des Vorhabens warnen zumindest schon jetzt vor den Risiken. Ein Vertreter der Deutschen Verkehrswacht erinnerte beispielsweise daran, „dass Jugendliche im Straßenverkehr durch fehlende Erfahrung und eine höhere Risikofreude auch besonders gefährdet sind."
Abschließend eine generelle Warnung der ARAG Experten: Wer ohne Fahrerlaubnis – egal, ob mit 15 oder 16 Jahren erhältlich – auf ein Moped steigt, begeht eine Straftat wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Und die kann im äußersten Fall laut § 21 Straßenverkehrsgesetz mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden!
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