Die AzubiCard Hessen wurde von der Hessischen Landesärztekammer mittlerweile an sämtliche hessische Auszubildende zur/m Medizinischen Fachangestellten (MFA) verteilt.

Wie die Ärztekammer bereits Anfang März in einer Pressemitteilung informiert hatte, erhalten in diesem Jahr alle Auszubildenden die Karte, die ihre Ausbildung in den Jahren 2016, 2017 bzw. 2018 aufgenommen, aber noch nicht beendet haben. Damit werde sichergestellt, dass alle drei aktuellen Ausbildungsjahrgänge von der Einführung der Karte profitierten, die Vergünstigungen u.a. beim Eintritt für Schwimmbäder oder Sportveranstaltungen biete, so Roswitha Barthel, Leiterin der Abteilung „Medizinische Fachangestellte“ der Ärztekammer.

Weiterführende Informationen rund um die AzubiCard Hessen sind unter www.azubicard-hessen.de abrufbar.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de

Ansprechpartner:
Alla Soumm
Referentin der Stabsstelle Medien
Telefon: +49 (69) 97672-107
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: alla.soumm@laekh.de
Katja Möhrle
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (69) 97672-188
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: katja.moehrle@laekh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.