Lieb nachfragen kann helfen!
Vor allem, wenn das Hotel nicht ausgebucht ist oder man früh anreist, lohnt sich die Nachfrage an der Rezeption oder bei der Reiseleitung vor Ort, ob ein Zimmertausch möglich ist. Dabei gilt: „Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.“ Wer seine Bitte also freundlich formuliert und nicht als Beschwerde vorträgt, hat bessere Erfolgsaussichten. Die ARAG Experten erinnern: Bei der Reisebuchung wird kein Vertrag über ein bestimmtes Zimmer geschlossen, sondern lediglich über eine Kategorie.
Wunschzimmer aussuchen
Viele Reiseanbieter buchen bei den Partnerhotels feste Zimmerkontingente, um sich so attraktivere Zimmer zu sichern. Wer also sicher gehen möchte, dass der Blick aus dem Hotelzimmer wunschgemäß ausfällt, sollte beim Reiseveranstalter nachfragen, ob es einen Hotelplan gibt. Ähnlich wie beim Kabinenplan eines Flugzeugs, kann man sich auf diese Weise schon vor der Reise ein Zimmer aussuchen und reservieren. Allerdings können nach Auskunft der ARAG Experten dadurch geringe Mehrkosten entstehen. Dieser Aufpreis muss aber in der Buchungsinformation ausgewiesen sein bzw. der Reiseveranstalter muss darauf hinweisen. Erweist sich das Wunschzimmer vor Ort als Flop, hat man keine rechtliche Handhabe auf einen Zimmertausch, sondern muss wieder auf die Kulanz des Hotelpersonals hoffen.
Meerblick gleich Blick aufs Meer?
Der Begriff Meerblick wird in der Tourismusbranche enorm gedehnt. Zwar muss ein Zimmer mit Meerblick einen Blick aufs Meer bieten, aber unter Umständen muss sich der Urlauber dazu den Hals etwas verdrehen. Der Ozean liegt den Hotelgästen also nicht zwingend auf voller Zimmerbreite zu Füßen. Zudem kann das Meer auch meilenweit entfernt sein: Etwas Blau am Horizont genügt für den Begriff Meerblick. Zur Vorsicht raten die ARAG Experten bei Zimmern zur Meerseite. Dann liegt zwar das Zimmer auf der Meerseite des Hotels. Aber das Wasser muss der Hotelgast deshalb noch lange nicht sehen, da andere Hotels den Blick aufs Wasser versperren können.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de