„Es ist sinnvoll, dass Menschen mit guter Integrationsperspektive die Möglichkeit zu einer Ausbildung oder Beschäftigung erhalten, auch wenn sie keinen Asylrechtsschutz genießen, ihr Aufenthalt in Deutschland aber geduldet wird“, betont Sternberg. „Wir begrüßen, dass das neue Duldungsgesetz den Aufenthalt Geduldeter während einer beruflichen Ausbildung oder aufgrund einer beruflichen Beschäftigung rechtssicher machen soll.“
Gleichzeitig kritisiert der Präsident, dass der Gesetzentwurf für die Duldung viele Regelungen enthalte, die im Ermessen der Behörden liegen, was ungleiche Auslegung auf lokaler oder regionaler Ebene wahrscheinlich mache. Nicht zuletzt seien die Fristen zum Erbringen von Nachweisen und Dokumenten teilweise starr ausgelegt. Gerade bei Bürgerkriegsflüchtlingen sei die Beschaffung von Dokumenten oftmals nicht in den vorgesehenen Fristen möglich.
„Es ist zwar zu begrüßen, dass bereits im Kabinettsentwurf die Kritik aus Kirchen und Verbänden an den ersten Entwürfen des Innenministeriums aufgegriffen wurde“, so Sternberg. „Das Gesetz zur Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung darf aber kein Gesetz sein, das am Ende vor allem die Duldung verhindert, weil Bestimmungen zu Ungunsten der Betroffenen ausgelegt werden und die rechtlichen Bedenken für ausbildende Betriebe zu hoch sind. Der so genannte "Spurwechsel" muss erleichtert und darf nicht erschwert werden. Wir brauchen eine großzügigere Regelung für jene nach Deutschland Geflüchteten, die mittlerweile schon selbst viele Schritte zur Integration getan haben, aber nicht als Asylbewerber anerkannt worden sind. Versagt man diesen Flüchtlingen die Aussicht auf ein selbstbestimmtes und geregeltes Leben, werden dadurch dauerhafte soziale Probleme provoziert.“
Auch für das zugleich verabschiedete sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ sollte nach Auffassung des ZdK-Präsidenten in der Anwendung deutlich werden, dass erfolgreiche Integrationsschritte und eine begonnene Ausbildung hier lebenden Flüchtlingen auch eine tatsächliche Perspektive bieten könne und dieser Personenkreis vor einer schnellen Abschiebung geschützt sei. Eine geregelte Abschiebung von nicht integrationswilligen Asylbewerbern helfe dagegen letztlich auch den Migranten mit guter Perspektive auf einen dauerhaften Aufenthalt. Eine zu starre und rigorose Auslegung würde dagegen die Integration durch das stets drohende Damoklesschwert der Abschiebung behindern.
Grundsätzlich positiv bewerte der ZdK-Präsident, dass mit dem Migrationspaket die Möglichkeiten zur Integration und zur Aufnahme von Arbeitskräften in Deutschland verbessert werden. Dies dürfe aber nicht zu einem „Brain Drain“ in Entwicklungsländern führen, aber mit jeder legalen Aufenthaltsmöglichkeit zu Arbeit, Studium und Ausbildung würden Motive für die Flucht auf gefährlichen und illegalen Routen reduziert. Hier wäre auch eine Ausweitung von Aufnahmeprogrammen wie dem „Neustart im Team“, das u. a. von der Caritas Deutschland und der Evangelischen Kirche in Westfalen getragen wird, wünschenswert.
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