Der Kläger hatte einen gebrauchten VW Sharan, in dem der Dieselmotor EA189 verbaut ist, für 31.000 Euro als Jahreswagen gekauft. Nach Bekanntwerden des Abgasskandals verlangte er vom Hersteller Ersatz für den eingetretenen Schaden und wollte das Fahrzeug zurückgeben. In der ersten Instanz wies das LG Bad Kreuznach die Klage noch ab. Hiergegen wehrte sich der Käufer, legte Berufung ein und zog vor das OLG Koblenz. Dort bekam er schließlich Recht. Das Oberlandesgericht erkannte im Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit einer unzulässigen Softwareprogrammierung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Volkswagen-Konzern. Der Hersteller sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Der betroffene Kunde könne nunmehr sein Fahrzeug gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben. Für die gefahrenen Kilometer habe er, ausgehend von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km, Nutzungsersatz zu bezahlen.
Der VW-Konzern kündigte an, Revision einzulegen. Der Bundesgerichtshof wird sich damit auseinandersetzen müssen, ob Käufern von Fahrzeugen, in denen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller zusteht.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der die Verfahren federführend führt und mehr als 10.000 Klagen bundesweit im Abgasskandal erhoben hat, teilt mit: „Dieses Urteil ist ein weiterer Big Point für die geschädigten Kunden. Es reiht sich in die Liste von positiven Urteilen von Oberlandesgerichten, wie beispielsweise Köln oder Karlsruhe, ein. Bereits mehrfach wurde ein Schadensersatzanspruch der betroffenen Kunden gegen den Hersteller festgestellt. Vom Abgasskandal Geschädigte sollten nicht untätig bleiben und ihre Ansprüche prüfen lassen. Es ist nicht einzusehen, dass die Wertverluste bei den Käufern verbleiben. Hersteller, die Manipulationen vorgenommen haben, müssen die betroffenen Käufer entschädigen. Tun sie das nicht freiwillig, muss der gerichtliche Weg beschritten werden. Wie das Verfahren vor dem OLG Koblenz zeigt, kann dieser Weg zum Erfolg führen.“
Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de