Ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt regelmäßig zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro im Monat liegt, wird oft als Midijob bezeichnet. Im Gegensatz zu einem Minijob sind diese auch als Gleitzonenfälle bezeichneten Beschäftigungsverhältnisse weder steuerbegünstigt noch sozialabgabenfrei. Jedoch bezahlen Midijobber einen geringeren Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung. Ab dem 1. Juli 2019 können Midijobber statt maximal 850 Euro dann bis zu 1.300 Euro verdienen. Erst wenn das Arbeitsentgelt über dieser Grenze liegt, werden für Arbeitnehmer die vollen Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Durch die Rentenreform erwerben sie trotz der geringeren Sozialversicherungsbeiträge zudem volle Rentenansprüche. Das bedeutet für Arbeitnehmer, dass der Wechsel von einem versicherungsfreien Minijob in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis attraktiver wird, erläutern ARAG Experten den Grund für die Anhebung der Gehaltsobergrenze.
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