ARAG-Experten weisen darauf hin, dass Autofahrer insbesondere zu entsprechend gekennzeichneten Fahrschulautos ausreichend Abstand halten sollten. Ein Crash mit einem Fahrschüler kann teuer werden, denn mit einer unangepassten Fahrweise muss man bei ihm stets rechnen. Wenn es dann doch kracht, muss oft der erfahrene Autofahrer haften. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein ‚alter Hase‘ 70 Prozent des Unfallschadens übernehmen musste. Der vor ihm fahrende Fahrschüler hatte in einem Kreisverkehr plötzlich und für den Hintermann grundlos abgebremst, weil sich eine Person am Fahrbahnrand befand. Der auffahrende Unfallverursacher forderte von der Versicherung der Fahrschule die Hälfte des Schadens. Doch die winkte ab, weil das abrupte Bremsen ganz klar ein fahrschultypisches Verhalten darstellte. Auch die Richter lenkten nur teilweise ein. Da der Mann nicht genügend Abstand zur Fahrschule gehalten hatte, bekam er nur 30 Prozent erstattet (Landgericht Saarbrücken, Az.: 13 S 104/18).

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