In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart, 23 O 127/18 hat das Landgericht am 25.06.2019 die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5 verurteilt. Das Gericht wird in der Daimler AG bei einem nicht zurückgerufenen Fahrzeug eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor.

Der Kläger erwarb im Jahre 2012 bei einem Händler einen Mercedes-Benz GLK 250 CDI. Das Fahrzeug ist mit dem Motor OM 651 ausgestattet. Als es in der Vergangenheit zu der Berichterstattung über mögliche Manipulationen bei Daimler bzw. Mercedes kam, entschloss sich der Kläger, Ansprüche gegenüber der Daimler AG geltend zu machen. Die Daimler AG bestritt, dass das Fahrzeug manipuliert ist. Nachdem die Ansprüche zurückgewiesen wurden, erhob er über seine Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem Landgericht Stuttgart Klage. Dieser Klage gab das Landgericht gegen die Daimler AG nunmehr teilweise statt.

Das Besondere an diesem Verfahren ist, dass es zumindest zum damaligen Zeitpunkt für den Mercedes-Benz GLK noch keinen Rückruf gab, weil das Fahrzeug der Euro-5-Norm unterliegt. Zum damaligen Zeitpunkt soll es lediglich Rückrufe für Fahrzeuge der Euro-6b-Norm gegeben haben. Erst kürzlich wurde bekannt, dass auch für das Modell GLK 220 CDI ein Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt erfolgt sein soll. Obwohl das Fahrzeug GLK 250 CDI offiziell noch nicht zurückgerufen wurde, steht dem Kläger nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart dennoch ein Schadensersatzanspruch gegen die Daimler AG zu. Das Landgericht Stuttgart begründet in einer sehr ausführlichen Entscheidung den Schadensersatzanspruch damit, dass die Daimler AG den Kläger vorsätzlich, sittenwidrig gemäß § 826 BGB geschädigt habe.

Unzulässige Abschalteinrichtung durch Thermofenster

Das Fahrzeug verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung in der Form eines Thermofensters. Unstreitig wird die Abgasrückführungsrate unter anderem anhand der Lufttemperatur gesteuert, wobei bei niedrigen Umgebungstemperaturen die Abgasrückführung nur in geringerem Umfang stattfindet als bei Umgebungstemperaturen, wie sie auf dem Prüfstand anzutreffen sind. Es liegt ein sogenanntes Thermofenster vor. Die Daimler AG hatte dies in dem Verfahren zugestanden. Die Daimler AG begründet diese Abschalteinrichtung damit, dass sie zwingend notwendig sei, um den Motor zu schützen. Dem erteilte das Landgericht Stuttgart eine klare Absage. Die Daimler AG hat nicht hinreichend konkret vorgetragen, warum genau diese Abschalteinrichtung zwingend notwendig ist. Da eine Abschalteinrichtung jedoch nur in engen Grenzen ausnahmsweise zulässig ist, hält das Gericht die von der Daimler AG verwendete Abschalteinrichtung für unzulässig.

Vorstand bzw. verfassungsmäßige Vertreter der Daimler AG hatten Kenntnis

Das Landgericht geht weiterhin davon aus, dass verfassungsmäßige Vertreter der Daimler AG Kenntnis hatten von den Abschalteinrichtungen. Begründet wird dies damit, dass die Daimler AG nicht hinreichend Stellung genommen hat zu der Kenntnis des Vorstandes. Deshalb gilt die Kenntnis als zugestanden.

Schadensersatz

Der Kläger kann im Rahmen des Schadensersatzanspruchs sein Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückgeben.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt und mehr als 11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal eingereicht und mehr als 1000 Urteile Gunsten der Geschädigten erstritten hat, teilt mit: "Mit diesem Urteil bestätigt das Landgericht Stuttgart unsere Auffassung, dass den Geschädigten bei Mercedes ebenfalls Schadensersatzansprüche zustehen und zwar auch dann, wenn es überhaupt keinen Rückruf für das Fahrzeug gibt. Geschädigte sollten daher Ihre Ansprüche geltend machen. Wir haben bereits weitere zahlreiche Klagen gegen Daimler eingereicht und es werden noch hunderte folgen. Die Chancen für die Geschädigten sind außerordentlich gut."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer führen in einer Spezialgesellschaft die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

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