Nach 20 erfolgreichen Jahren in der Automotive-Sparte und im Vorstand des Rheinmetall Konzerns hat Horst Binnig (60) den Aufsichtsrat des Unternehmens gebeten, aus persönlichen Gründen von seinen Aufgaben als Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall Automotive AG und als Mitglied im Vorstand der Konzernholding Rheinmetall AG entbunden zu werden. Im Anschluss an die Umsetzung einer Nachfolgeregelung mit einem gleitenden Übergang der Führungsverantwortung wird er seine Verantwortungen innerhalb der Gruppe bis zum Jahresende 2019 abgeben und in den Ruhestand wechseln.

Nach beruflichen Stationen bei der KACO Unternehmensgruppe und der Hengstler GmbH trat Binnig 1999 in den Automotive-Bereich des Rheinmetall-Konzerns ein. Dort leitete er zunächst die zentrale Unternehmensentwicklung und führte anschließend die Automotive-Tochtergesellschaft KS Aluminium-Technologie. In dieser Zeit war er unter anderem maßgeblich für den Aufbau des zweiten großen Joint Ventures der Gruppe mit der SAIC (Shanghai Automotive Industry Corporation) in China verantwortlich. Außerdem hat er den starken Ausbau der dortigen Aktivitäten im Rahmen der Internationalisierungsstrategie von Rheinmetall Automotive nachhaltig geprägt und vorangetrieben. Seit 2012 ist Horst Binnig Mitglied im Vorstand der Rheinmetall Automotive AG, dessen Vorsitz er Anfang 2014 übernahm. Außerdem wurde er 2014 zum Mitglied des Vorstands der Rheinmetall AG bestellt.

Ulrich Grillo, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Rheinmetall AG und der Aufsichtsratsvorsitzende der Rheinmetall Automotive AG, Armin Papperger, würdigen die unternehmerischen Leistungen von Horst Binnig: „Auch wenn bis zu seinem Ausscheiden noch einige Zeit verbleibt, bedanken wir uns schon heute bei Horst Binnig. Er hat nicht nur entscheidenden Anteil an der überaus positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Automobilgeschäfts von Rheinmetall während der vergangenen Jahre. In seiner Zeit als Vorstandsmitglied hat er darüber hinaus wichtige Impulse für die Entwicklung der Rheinmetall Group gesetzt. Umso mehr bedauern wir seine Entscheidung genauso, wie wir diese selbstverständlich respektieren.“

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