Im Engerser Feld im Kreis Neuwied soll ein Radweg ausgebaut werden. Dieser befindet sich in einem Naturschutzgebiet, einem FFH-Gebiet und in zwei Vogelschutzgebieten. Bereits Ende 2012 hatte die Obere Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) eine Befreiung unter Auflagen für den Bau eines Rheinufer-nahen Radwegs erteilt. In Abstimmung mit den damaligen anerkannten Umweltverbänden, zu denen die NI damals noch nicht gehörte, enthält der Befreiungsbescheid Nebenbestimmungen, darunter eine Auflage zum weitgehenden Erhalt der Robinienallee entlang des Radweges. Hier sind u. a. Bauzeitenregelungen, eine Ökologische Bauüberwachung mit Untersuchungen zum Artenschutz und Verschwenkungen der Wegführung zum Schutz von Bäumen vorgesehen.

Der Radweg befindet sich derzeit im Bau. Die Bauarbeiten werden mit einer Ökologischen Baubegleitung begleitet. Es zeigt sich nun, dass aufgrund der örtlichen Situation mit den durch Altlasten vorbelasteten Böden, der Lage im Abflussraum des Rheins und dem relativ engen Bauzeitenfenster nicht alle Bäume wie geplant erhalten bleiben können.

„Es müssen aber alle markanten und höhlenreichen Einzelbäume sowie Bäume, die für die visuelle Abschirmung im Vogelschutzgebiet von Bedeutung sind, mit erhöhtem bautechnischen und finanziellen Aufwand gesichert werden“, forderte Dipl.-Biologe Günter Hahn, Kreisvorsitzender und Fachbeirat des anerkannten Umweltverbandes  Naturschutzinitiative e.V. (NI), die SGD Nord und die für den Bau verantwortliche Stadt Neuwied auf.

Die NI fordert z.B. die Einhaltung der einschlägigen Richtlinie (DIN 18 920) zum Erhalt der betreffenden Bäume (Stamm- und Wurzelschutz). Im Sinne der europäischen FFH- und Vogelschutzrichtlinie erachtet die NI die maximale Abschirmung des Rheinarms durch Gehölze als zwingend geboten.

Sollte dies nicht möglich und Schädigungen der Bäume bzw. ihres Wurzelbereichs zu erwarten sein, sei der Radweg zur Vermeidung der Beeinträchtigungen in diesem betreffenden Bereich leicht zu verschwenken. Dies sei aus Sicht der NI machbar und zumutbar und beeinträchtigt nicht den zukünftigen Verkehrsfluss.

„Der Befreiungsbescheid der SGD Nord vom 05.12.2012 macht unzureichende Angaben zum konkreten Baumschutz. Den Forderungen der Ökologischen Baubegleitung (ÖBB) ist daher zwingend Folge zu leisten. Aufgrund der Wertigkeit und der Sensibilität des gesamten Rheinabschnitts weisen wir auf die Pflicht hin, die maximale Vermeidung von Schädigungen und Beeinträchtigungen zu betreiben“ betonten Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Günter Hahn, Kreisvorsitzender Neuwied.

Die SGD Nord teilt aktuell mit, dass nicht alle Bäume wie geplant erhalten bleiben könnten. Die NI hingegen verweist darauf, dass dann zusätzliche Maßnahmen zum Ausgleich erforderlich würden.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert die Bilanzierung der zusätzlichen Eingriffe und deren Beeinträchtigungen des FFH- und Vogelschutzgebietes, die Ableitung geeigneter und sinnvoller Maßnahmen im Kontext zum FFH- und Vogelschutzgebiet und deren zeitnahe Umsetzung. Außerdem sei die Darstellung und Rückmeldung des Vollzugs erforderlich.

Zwischenzeitlich hat sich auch die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., in einem Schreiben an die SGD Nord den Forderungen der Naturschutzinitiative e.V. (NI) angeschlossen.

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