Nicht mein Auto…
Eine Lebensgefährtin muss sich nicht um das Kfz ihres Partners kümmern, wenn dieser es in einem Gefahrenbereich abgestellt hat. Zwar könne auch aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine besondere Fürsorge- und Obhutspflicht folgen. Das Landgericht Köln entschied laut ARAG in einem Mehr