Kauft ein Verbraucher über einen Online-Shop eine mit einer Schutzfolie versiegelte Matratze, steht ihm auch dann noch ein Widerrufsrecht zu, wenn er die Matratze auspackt und dabei die Schutzfolie entfernt. Matratzen gehören nicht zu den in der europäischen Verbraucherrechterichtlinie genannten Waren, bei denen aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen eine Rückgabe ausgeschlossen ist. Dies hat laut ARAG der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 03.07.2019, Az.: VIII ZR 194/16).
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