Die Idee stammt von der niederländischen Versand-Apotheke DocMorris und funktioniert fast wie ein normaler Getränke- und Snackautomat: Ein Apparat spuckt rezeptpflichtige Medikamente aus, nachdem ein Kunde sich per Video von einem Apotheker in den Niederlanden beraten lassen hat. Bezahlt wird am Bezahlterminal direkt neben dem Apothekenautomat. Doch nach Auskunft von ARAG Experten bleibt es zunächst bei dieser Idee. Ein testweise in Nordbaden aufgestelltes Gerät musste den Betrieb einstellen. Das Argument der Internet-Apotheke, der Automat sei eine Art Versandhandel, ließen die Richter nicht gelten. Ihrer Ansicht nach wird gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen, weil es sich weder um Versandhandel handelte noch die Beklagte eine Apothekenbetriebserlaubnis für die Örtlichkeit besaß. Damit bleibt es zunächst dabei, dass Medikamente nur von Apothekern vor Ort oder per Versand an Verbraucher ausgegeben werden dürfen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 6 U 16/18).

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