Das neue Auto bequem vom heimischen Sofa aus mit nur wenigen Mausklicks bei der Zulassungsstelle anmelden – das ist seit wenigen Tagen im Vogelsbergkreis möglich. „Damit wird die Fahrzeugzulassung deutlich einfacher“, kommentiert Landrat Manfred Görig (SPD) das neue Online-Angebot der Verwaltung.

Das Ganze nennt sich „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“. Dabei handelt es sich um ein bundesweites Projekt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, das auf eine einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere Fahrzeugzulassung abzielt. Der Gang zur Zulassungsbehörde soll damit künftig für sogenannte Standardfälle entfallen können.

Bislang konnten sich Autobesitzer im Vogelsbergkreis bereits ihr Wunschkennzeichen online aussuchen, sie konnten das Fahrzeug online abmelden und sie konnten es wieder anmelden. Seit 1. Oktober sind nun auch die Neuzulassung, die Umschreibung und die Adressänderung online über die Homepage des Vogelsbergkreises (www.vogelsbergkreis.de unter „Fahrzeugzulassung Online“) möglich. Auf der nächsten Seite kann man die entsprechenden Rubriken Wunschkennzeichen, Außerbetriebnahme, Wiederzulassung, Neuzulassung, Umschreibung beziehungsweise Adressänderung anwählen und starten.

Nutzen können das neue Angebot all diejenigen, die einen neuen elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) besitzen.

Der Service steht für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 mit „allgemeinen Kennzeichen“ zugelassen wurden, zur Verfügung. Damit ausgenommen sind Zulassungen für Saison-, Wechsel-, Oldtimer-, Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen, ebenso für grüne oder rote Kennzeichen. Für Fahrzeuge, die nicht unter das Zulassungsverfahren fallen wie zum Beispiel Leichtkrafträder oder Anhänger für Sportpferde, gilt das neue Angebot ebenfalls nicht.

„Mit unserem neuen Angebot kann der Gang zur Zulassungsstelle entfallen – er muss aber nicht“, erklärt Landrat Manfred Görig. „Selbstverständlich können alle Vorgänge auch weiterhin in unserem Hause sowie in den Außenstellen persönlich erledigt werden.“

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