In seinen aktuellen Empfehlungen zeigt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. auf, welche Regelungen in der Sozialhilfe in der Praxis besonders verwaltungsaufwändig und fehleranfällig sind. Er fordert eine Klarstellung und Rechtsfortentwicklung.

In seinen aktuellen Empfehlungen unterbreitet der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Lösungsvorschläge für 15 Vorschriften im Sozialgesetzbuch XII, die in der Vergangenheit in der Praxis immer wieder Probleme bereitet haben.

Er empfiehlt beispielsweise die Aufnahme einer Regelung zur „Erstrentenproblematik“ in die Bestimmungen zum Einkommen. Bisher erleiden Personen im Leistungsbezug der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beim Übergang in die Rente finanzielle Einbußen durch die nachschüssige Auszahlung der gesetzlichen Rente und die strikte Anwendung des sogenannten Zuflussprinzips. Vergleichbare Finanzierungslücken treten auch bei der jährlichen Rentenanpassung auf. Regelmäßige Einkünfte, die in einem Kalendermonat erstmals zufließen und einmalige Einkünfte sollten daher erst im Folgemonat bei der Anrechnung zu berücksichtigen sein. Das sollte bei erstmaligem Leistungsbezug sowie bei Änderungen während des Leistungsbezugs gelten und auch im Falle von Einkünften, die nicht zu einer Erhöhung des sozialhilferechtlichen Anspruchs führen.

„Mit unseren Empfehlungen möchten wir einen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit und Verwaltungsvereinfachung bei den Sozialleistungsträgern leisten, aber auch mögliche Finanzierungslücken bei denen schließen, die auf finanzielle Hilfen dringend angewiesen sind“, sagt Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Die ausführlichen Empfehlungen sind abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2019/dv-22-18_rechtsvereinfachung-weiterentwicklung-sozialhilfe.pdf

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