Die Daimler AG versinkt immer tiefer im Sumpf des Diesel-Abgasskandals. Was können Verbraucher tun, wenn sie ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug erworben haben? Wie ist der Stand der Ermittlungen? Macht ein Software-Update Sinn?  Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr empfiehlt den Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen und den Klageweg zu beschreiten. Auf www.dieselskandal-anwalt.de lassen sich die wesentlichsten Optionen online, unverbindlich und kostenlos prüfen. Hier die wichtigsten Antworten zum Skandal:

Wie ist der Stand im Diesel-Abgasskandal bei Daimler?

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat seit 2018 dem Autobauer drei Rückrufe auferlegt. Der erste Bescheid erging für rund 700.000 Fahrzeuge der Euro-Norm 6b. Nach Ansicht des KBA war in den Autos eine unzulässige Abschaltsoftware verbaut worden. Daimler sieht das bis heute anders und hat Widerspruch gegen den Rückruf eingelegt. Im Juni dieses Jahres kamen dann noch einmal rund 60.000 Geländewagen vom Typ Mercedes-Benz GLK dazu, deren Motoren ebenfalls manipuliert worden waren.  Aktuell hat es 260.000 Transporter des aktuellen Vorgängermodells „Sprinter“ erwischt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängte unterdessen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 870 Millionen Euro. Grund:  Fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung. Die Dieselfahrzeuge erhielten nach Ansicht der Behörde Genehmigungen, obwohl der Ausstoß von Stickoxiden bei den Autos teilweise nicht den Vorschriften entsprach. Daimler zahlte die Summe unwidersprochen. Weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die AG sind bisher nicht absehbar. Gegen einzelne Personen laufen jedoch immer noch Ermittlungsverfahren.

Welche juristischen Möglichkeiten hat der Verbraucher, auf den Diesel-Abgasskandal bei Daimler zu reagieren?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.

1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es zahlreich Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist. Möglicherweise muss der Verbraucher jedoch eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen. Gerade im VW-Fall ist Nutzungsentschädigung vor Gericht umstritten. Es gibt Gerichte, die eine Entschädigung für VW abgelehnt haben. Zur Berechnung der Nutzungsentschädigung bittet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen Nutzungsentschädigungsrechner (hier).
2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und Daimler auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach 826 BGB. Daimler muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen – natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
Nachdem der Bundesgerichtshof in einem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben.

Zu welchen Optionen rät im Daimler-Diesel-Abgasskandal die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?

„Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert“, stellte Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr klar. Da helfe auch das von Daimler angebotene Software-Update inklusive des 100-Euro-Gutscheins nichts. Mit einem 100-Euro-Gutschein versucht Daimler seit Oktober ihren Kunden das Software-Update schmackhaft zu machen. Dem Update müsse man sehr skeptisch gegenüberstehen. Experten seien der Ansicht, dass ein Software-Update nicht ausreicht, das Problem zu beheben. Außerdem könne ein Software Update folgende erhebliche Nachteile für die Geschädigten mit sich bringen:

  • Niedrigere Lebenserwartung des Motors durch das Software Update
  • Leistungsverluste durch Veränderung des Motorverhaltens
  • Erhöhter Spritverbrauch
  • Erhöhter AdBlue-Verbrauch
  • Bindung an Vertragswerkstätten
  • Minderung des Wiederverkaufswertes
  • Drohende Fahrverbote
  • Zeit und Aufwand, um das Update aufspielen zu lassen
  • Zeit und Aufwand zur Behebung der Probleme, die sich durch das Software Update ergeben können
  • Stilllegung des Fahrzeugs 

„Daher raten wir davon ab, das Software-Update aufspielen zu lassen“, sagte Ralf Stoll. „Daimler muss zur Verantwortung gezogen und Wiedergutmachung leisten“, forderte Stoll, der mit seinem Partner Ralph Sauer in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer Volkswagen führt.

Im kostenfreien Online-Check (hier) lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Daimler einigt.

Woher weiß der Verbraucher, ob sein Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal bei der Daimler AG betroffen ist?

Auf der Website von Mercedes kann mithilfe einer Überprüfungsfunktion (hier) festgestellt werden, ob ein Diesel betroffen ist. Dazu muss die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) auf einer Website eingegeben werden. Dabei ist jedoch auch Vorsicht angesagt: Nur, weil ein Hersteller behauptet, seine Fahrzeuge seien nicht manipuliert, handelt es sich dabei nicht unbedingt um die Wahrheit. Die Vergangenheit hat dies deutlich gezeigt. Über Jahre sind die Verbraucher an der Nase herumgeführt worden. Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein offizieller Rückruf keinen Einfluss auf Schadensersatzansprüche hat. „Wir gehen davon aus, dass eine weitaus größere Zahl der Fahrzeuge betroffen ist, als es Daimler offiziell zugibt“, ist sich Ralf Stoll sicher. „Verbraucher können daher immer dann Ansprüche geltend machen, wenn Sie einen Mercedes Diesel gekauft haben.“

Welche Modelle, Motoren und Baujahre sind bei der Daimler AG vom Diesel-Abgasskandal betroffen?

Bereits im Juni 2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt für folgende vom Dieselskandal bei Mercedes betroffene Modelle mit Euro 6-Norm einen Rückruf angeordnet, insbesondere offenbar für Varianten mit Motoren mit der Bezeichnung OM651. Im Juli 2018 sowie im Juni und Oktober 2019 kamen weitere Modelle hinzu, darunter auch Modelle mit der Abgasnorm Euro 5. Damit gibt es offiziell folgende vom Dieselskandal betroffene Mercedes-Modelle (Quelle rechtecheck.de):

  • A-Klasse (200 CDI mit Euro 6)
  • Vito (mit 1,6 l Motor: 109 CDI 447, 111 CDI 447, 116 CDI, Tourer)
  • C-Klasse (180 BlueTEC Baureihe, 180 d, 200 d BlueTEC, 200 d BlueTEC, 200 d Schaltgetriebe, 220 d (Euro 5), 250 d T-Modell, 300 BlueTEC Hybrid, 300 h)
  • CLS (350 BlueTEC, 350 BlueTEC 4MATIC, 350 d, 350 d 4MATIC)
  • E-Klasse (220 Bluetec T-Modell, 220 d Limousine, 300 BlueTEC, 350 BlueTEC, 350 BlueTEC 4MATIC, 350 d (Coupé/Cabrio), 350 d 4MATIC, 350 d)
  • S-Klasse (300 BlueTEC Hybrid, 300 h, 350 BlueTEC, 350 BlueTEC 4MATIC, 350 d, 350 d 4MATIC)
  • G-Klasse (350 d)
  • GL (350 BlueTEC 4MATIC)
  • GLC (220 d, 220 d 4MATIC, 250 d 4MATIC, 250 d, 350 d 4MATIC)
  • GLE (250 d, 250 d 4MATIC, 350 d 4MATIC, 350 d Coupé 4MATIC)
  • GLK (220 BlueTEC 4MATIC, 250 BlueTEC 4MATIC)
  • GLS (350 d 4MATIC)
  • ML (250 BlueTEC 4MATIC, 350 BlueTEC 4MATIC)
  • SLC (250 d)
  • SLK (250 d)
  • V-Klasse (220 CDI 250 2.1 (Euro 6), 250 CDI)
  • Sprinter

Angeblich plant (Stand: Juni 2019) das Kraftfahrtbundesamt außerdem weitere Rückrufe für Fahrzeuge mit den Motorvarianten OM 651 und OM 642. Betroffen wären davon folgende Modelle:

  • C-Klasse
  • S-Klasse
  • E-Klasse

Im Vorfeld des Rückrufs hat Daimler offenbar auch die Auslieferung von weiteren aktuellen Modellen gestoppt. Betroffen waren dabei:

  • A-Klasse
  • B-Klasse
Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

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