– Zehnausende Patienten­daten lagen offen im Netz. Diesen Hinweis bekam Europas größtes IT- und Tech-Magazin c’t über das heise Investi­gativ-Portal. In Ausgabe 25/19 deckt c’t auf, dass das Datenleck bei einer Arztpraxis unter anderem durch eine Schwachstelle in Standard-Routern der Telekom entstan­den war – und nicht nur die Arztpraxis davon betroffen ist.

„In dem konkreten Fall waren sowohl alle Daten von rund 30.000 Patienten einer Celler Arztpraxis offen im Netz auffindbar, als auch Arbeitsverträge, Kündigungen, Spenden/Schuldnerlisten etc. von und über den Inhaber der Praxis einsehbar“, erzählt c’t-Security-Experte Ronald Eikenberg. Wie seine weiteren Recherchen zeigten, war eine Sicherheitslücke im Telekom-Business-Router „Digitalisierungs­box Premium“ Schuld daran. Gibt man dort den Dienst „HTTPS“ nach außen frei, öffnet er gleich zehn Ports für Zugriffe aus dem Internet. Zu dem fatalen Datenleck führte auch der Umstand, dass der Server der Celler Praxis ohne Passwort zugänglich war.

Eine Recherche im IP-Bereich der Telekom-Businesssparte deutet darüber hinaus darauf hin, dass es noch weitere Fälle wie den der Celler Arztpraxis gibt. Ein Sprecher der Telekom bestätigte gegenüber c‘t, dass diese Schwäche beim Port-Forwarding seit Mai 2019 bekannt sei. Ein Patch solle nun – ein halbes Jahr später – für Abhilfe sorgen.

Offen bleibt, wer denn nun für den dabei entstandenen Schaden haftet. „Es handelt sich schließlich um einen nach der Datenschutzgrundverordnung meldepflichtigen Fall“, betont Eikenberg. „Da es um hochsensible Patientendaten ging und Unbefugten ein detaillierter Einblick in die Krankheitsgeschichte zehntausender Patienten möglich war, hätten außerdem die vom Datenleck betroffenen Personen unverzüglich informiert werden müssen.“ Wer diese Mitteilungspflicht nicht erfüllt, hat mit einem Bußgeld von bis zu 10 Millionen Euro zu rechnen.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, dass keine Dienste im internen Netz unerwartet von außen erreichbar sind, kann einen externen Portscan auf die eigene Internet-IP-Adresse durchführen. „Dazu kann man zum Beispiel den Netzwerkcheck von heise Security nutzen“, empfiehlt Eikenberg. „Dieser überprüft, ob unter der eigenen IP-Adresse offene Ports erreichbar sind.“

Für die Redaktionen: Gerne stellen wir Ihnen den Artikel kostenlos zur Rezension zur Verfügung.

Über die Heise Gruppe GmbH & Co KG

Die Computerzeitschrift c’t steht seit 1983 für eine anspruchsvolle, redaktionell unabhängige und fachlich fundierte Berichterstattung. Als meistabonnierte Computerzeitschrift Europas greift c’t im vierzehntäglichen Rhythmus vielfältige Themen auf – praxisnah und stets auf Augenhöhe mit den Lesern.

Mit herstellerunabhängigen und plattformübergreifenden Produkttests, Praxis-Berichten, Hintergrundinformationen und Grundlagenartikeln legt das 78-köpfige Team um Chefredakteur Dr. Jürgen Rink die Basis für vielfältige Kaufentscheidungen im privaten und professionellen Umfeld. Das Themenspektrum bewegt sich zwischen Mobile Computing, IT-Sicherheit, Social Media, Internet-Technologien, Software-und App-Entwicklung, Internet of Things, Wearable User Interfaces, IT-Netze, Betriebssysteme, Hardware-Technologien, bis hin zu IT im Unternehmen, IT-Markt, Ausbildung & Beruf.

Mehrmals im Jahr gibt c’t Sonderpublikationen zu bestimmten Themen heraus. In der Reihe c’t Wissen sind z. B. Ausgaben zu den Themen Bloggen, Virtual Reality und Windows erschienen. Die ebenfalls mehrmals jährlich erscheinenden Hefte der Reihe c’t Special bündeln mit Tests, Praxisartikeln und Reportagen relevante Inhalte zu einem Thema.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Heise Gruppe GmbH & Co KG
Karl-Wiechert-Allee 10
30625 Hannover
Telefon: +49 (511) 5352-0
Telefax: +49 (511) 5352-129
http://www.heise-gruppe.de

Ansprechpartner:
Isabel Grünewald
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (511) 5352-344
E-Mail: igr@heise.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel