„In dem konkreten Fall waren sowohl alle Daten von rund 30.000 Patienten einer Celler Arztpraxis offen im Netz auffindbar, als auch Arbeitsverträge, Kündigungen, Spenden/Schuldnerlisten etc. von und über den Inhaber der Praxis einsehbar“, erzählt c’t-Security-Experte Ronald Eikenberg. Wie seine weiteren Recherchen zeigten, war eine Sicherheitslücke im Telekom-Business-Router „Digitalisierungsbox Premium“ Schuld daran. Gibt man dort den Dienst „HTTPS“ nach außen frei, öffnet er gleich zehn Ports für Zugriffe aus dem Internet. Zu dem fatalen Datenleck führte auch der Umstand, dass der Server der Celler Praxis ohne Passwort zugänglich war.
Eine Recherche im IP-Bereich der Telekom-Businesssparte deutet darüber hinaus darauf hin, dass es noch weitere Fälle wie den der Celler Arztpraxis gibt. Ein Sprecher der Telekom bestätigte gegenüber c‘t, dass diese Schwäche beim Port-Forwarding seit Mai 2019 bekannt sei. Ein Patch solle nun – ein halbes Jahr später – für Abhilfe sorgen.
Offen bleibt, wer denn nun für den dabei entstandenen Schaden haftet. „Es handelt sich schließlich um einen nach der Datenschutzgrundverordnung meldepflichtigen Fall“, betont Eikenberg. „Da es um hochsensible Patientendaten ging und Unbefugten ein detaillierter Einblick in die Krankheitsgeschichte zehntausender Patienten möglich war, hätten außerdem die vom Datenleck betroffenen Personen unverzüglich informiert werden müssen.“ Wer diese Mitteilungspflicht nicht erfüllt, hat mit einem Bußgeld von bis zu 10 Millionen Euro zu rechnen.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, dass keine Dienste im internen Netz unerwartet von außen erreichbar sind, kann einen externen Portscan auf die eigene Internet-IP-Adresse durchführen. „Dazu kann man zum Beispiel den Netzwerkcheck von heise Security nutzen“, empfiehlt Eikenberg. „Dieser überprüft, ob unter der eigenen IP-Adresse offene Ports erreichbar sind.“
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