Gemäß § 122 Abs. 3 Buchst. b) des Companies Act 71 von 2008 (das Gesetz), § 121 Abs. 2 Buchst. b) der Companies Act Regulations, 2011 und § 3.83 Buchst. b) der JSE Limited Listings Requirements werden die Aktionäre hiermit darauf hingewiesen, dass Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SGL und NYSE: SBGL) eine formelle Mitteilung erhalten hat, dass Investec Asset Management Proprietary Limited ihre Gesamtbeteiligung von 4,77% auf 5,40% der insgesamt ausgegebenen Aktien der Gesellschaft erhöht hat.

Sibanye-Stillwater hat, wie in § 122 Abs. 3 Buchst. a) des Gesetzes gefordert, die erforderliche Mitteilung bei der Regulierungsstelle für Übernahmen eingereicht.

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Diese Mitteilung enthält "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der "Safe Harbor"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie "Ziel", "wird", "Prognose", "erwarten", "potenziell", "beabsichtigen", "schätzen", "erwarten", "können" und anderen ähnlichen Ausdrücken identifiziert werden, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder anzeigen oder die keine Aussagen über historische Sachverhalte sind. Die in dieser Mitteilung dargelegten zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorherzusagen sind und die sich im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater befinden, was dazu führen könnte, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse und Ergebnisse von Sibanye-Stillwater wesentlich von den historischen Ergebnissen oder von allen zukünftigen Ergebnissen unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt dieser Mitteilung. Sibanye-Stillwater übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, um Ereignisse oder Umstände nach dem Datum dieser Mitteilung widerzuspiegeln oder das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse zu reflektieren, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.

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