Gemeinsam mit fünf anderen überregionalen adventistischen Kirchenleitungen wurde der NDV während der Jahressitzung (Annual Council) des Exekutivausschusses der Kirche in Silver Spring, Maryland/USA verwarnt (wir berichteten am 15.10.2019). Zugrunde lag der Vorwurf, der NDV hätte Maßnahmen ergriffen, die nicht in Übereinstimmung mit dem Regelwerk der Weltkirche (Working Policy, WP) stünden. Der NDV ordiniert seit 2016 keine Pastoren mehr für den weltweiten Dienst, sondern „segnet“ lediglich seine Angestellten für den pastoralen Dienst, unabhängig von ihrem Geschlecht. Diese „Segnung“, so der NDV Vorstand, stünde nicht im Gegensatz zur WP. Es gebe daher kein Mandat zur weltweiten Ordination, meint Pastor Johannes Naether, Präsident des NDV.
In dem Einspruch gegen die Verwarnung zeigen die Mitglieder des Verbandsausschusses das Verfahren, das zu der Verwarnung führte, selbst als Verstoß gegen die Verfahrensregeln an. Nach ihrer Auffassung etabliere die WP keine Rechtspflicht zur Ordination. So gebe es auch keinen Anspruch der Pastoren auf eine Ordination. Hintergrund ist eine Entscheidung der Weltkirche bei ihrer Weltsynode 2015 in San Antonio, Frauen nicht zum Pastorenamt zu ordinieren. Zuvor hatte aber der NDV bereits 2012 sich für die Frauenordination positioniert und 2016 die gegenwärtige Praxis beschlossen.
In ihrer Eingabe bringen die Mitglieder erneut zum Ausdruck, dass die Integrität des Pastorenamtes, des pastoralen Dienstes und der Kirche als Institution in der Gemeinde und der Öffentlichkeit in ihrem Gebiet am besten geschützt sei, wenn Pastoren und Pastorinnen gleich behandelt würden. Damit werde auch gleichzeitig die Anti-Diskriminierungs-Regelung der WP umgesetzt, auch wenn diese ausdrücklich nicht für die Ordination gelten soll. Nach Auffassung des NDV erlaube diese Ausnahme allerdings nur die Diskriminierung in Fragen der Ordination, verbiete aber nicht die grundsätzliche Gleichbehandlung.
Auch die schwedische überregionale Kirchenleitung hat gegen ihre Verwarnung Einspruch erhoben. Auch sie sieht in der ausgesprochenen Verwarnung eine Verletzung des Regelwerks selbst und wendet sich dagegen, dass die vereinbarten Verfahren im Umgang mit vermeintlichen Regelverstößen nicht eingehalten wurden. Ein besonderer Kritikpunkt der Verwarnten wendet sich gegen die kurzfristige Ankündigung der Verwarnung von nicht einmal 24 Stunden, einer fehlenden Gelegenheit sich zu erklären, außer einer 4-minütigen Redezeit vor dem Plenum des Exekutivausschusses der Weltkirche und der nicht klar benannten Regelverstöße.
Für den Vorstand des NDV, so heißt es weiter in der Stellungnahme, sei der Vorstand der Weltkirche zu einem nicht mehr berechenbaren Gegenüber geworden. Das Vertrauen sei tief erschüttert und das Beschriebene für die gesamte Weltkirche alarmierend. Gleichzeitig wird in dem Dokument betont, dass der NDV „gern Teil der weltweiten Adventfamilie“ sei, die sich „in kultureller und theologischer Vielfalt“ präsentiere. Die Segnungspraxis nach den Regeln der WP würde der NDV bis auf Weiteres nicht ändern.
Die Stellungnahme des NDV ist hier nachzulesen – https://www.adventisten.de/utility/dokumente-und-stellungnahmen/
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