Insbesondere drei Gründe sprechen für den Meister. 95 Prozent der Lehrlinge im deutschen Handwerk werden in Meisterbetrieben oder in Betrieben mit gleichwertig qualifizierten Betriebsleitern ausgebildet. Meisterbetriebe leisten zudem nicht nur einen entscheidenden Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen beruflichen Aus- und Weiterbildung, sondern schaffen eine Qualifikation, von der gerade auch jüngere Menschen beruflich nachhaltig und perspektivisch profitieren. Ein weiterer Grund ist der Qualitätsmaßstab. Hofmann: „Wohl niemand würde sich von einem Arzt operieren lassen, der die entsprechende fachliche Qualifikation nicht hat. Gleiches sollte auch für handwerkliche Leistungen gelten. Der Meister steht für einen hohen Qualitätsstandard, dafür ist er weit über Deutschlands Grenzen hinaus bekannt und geschätzt. Er ist zudem gelebter Verbraucherschutz.“
Auch aus Wettbewerbssicht sei die Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs sinnvoll, so Hofmann. „Wer als Einzelkämpfer einen Betrieb führt, muss keine Mitarbeiter zahlen, bildet keinen Nachwuchs aus. Natürlich kann derjenige anders kalkulieren und Niedrig-, oft sogar Tiefstpreise anbieten. Das aber geht zu Lasten der Betriebe, die Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen haben und zur Sicherung des Wohlstands unserer Gesellschaft beitragen.“
Die Entscheidung, die Meisterpflicht für zunächst 12 Gewerke wiedereinzuführen, ist aus Sicht des Kammerpräsidenten nachvollziehbar. „Richtig ist aber die Festschreibung einer Evaluierung nach fünf Jahren. Wenn sich dann zeigt, dass die Ausweitung der Meisterpflicht zu Verbesserungen geführt hat, können weitere Gewerke beantragen, wieder zurückgeführt zu werden. Und dass die Ausweitung der Meisterpflicht eine Entscheidung pro Zukunft ist – davon sind wir fest überzeugt“, so Hofmann abschließend.
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