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VGH bestätigt damit die vorausgegangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg!

Es sind insgesamt drei behördliche Entscheidungen (zwei immissionsschutzrechtliche Genehmigungen des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis und eine Waldumwandlungsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg), die der bundesweit anerkannte Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt hat. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun, wie auch das Verwaltungsgericht Freiburg, festgestellt, dass diese Entscheidungen zu Recht von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) angegriffen wurden, da Sie in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig sind:

  • Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sind rechtswidrig, weil eine Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen müssen. Zudem fehlt es an ausreichenden forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des mit der Waldumwandlung verbundenen Natureingriffs.
  • Die Waldumwandlungsgenehmigung ist rechtswidrig, weil diese von einer unzuständigen Behörde, nicht im richtigen Genehmigungsverfahren und ohne die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage erteilt wurde.

„Damit hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Rechtsauffassung unseres Rechtsanwalts Dr. Rico Faller von der Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe, eindeutig bestätigt, wonach die Vorgaben der Landesregierung in Baden-Württemberg rechtswidrig sind, weil sie gegen geltendes Umweltrecht verstoßen“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Beschwerdeführer mit dem Versuch gescheitert sind, eine Gerichtsentscheidung in der Sache zu verhindern, indem behauptet wurde, der Naturschutzinitiative e.V. (NI) fehle es an einer Berechtigung, diese Genehmigungen anzugreifen. „Der Verwaltungsgerichtshof hat klar und deutlich ausgeführt, dass es keine Zweifel an der Zulässigkeit der geltend gemachten Rechtsbehelfe gibt. Da nach Einschätzung des VGH Baden-Württemberg die Genehmigungen für die Windkraftanlagen ‚voraussichtlich‘ rechtswidrig sind, fordern wir die Antragsteller vorsorglich auf, ihre Anträge zurückzuziehen“, so Harry Neumann.

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