Um es vorweg zu nehmen: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein legales Feuerwerk bei richtiger Anwendung in der Regel kaum Schäden am Fahrzeuglack verursacht. Dennoch sollten Autofahrer, die keine Abstellmöglichkeit in einer Garage haben, zu Silvester etwas umsichtiger bei der Parkplatzsuche sein. Die ARAG Experten raten, das Fahrzeug in ruhigeren Seitenstraßen oder z. B. unter Bäumen abzustellen. Die Äste können herabfallende Feuerwerksreste bremsen. Bei Schiebedächern raten die ARAG Experten, den Windabweiser abzubauen oder abzukleben, da sich hier Böller fangen könnten. Wenn es dann doch zu Schäden kommt, haftet der Verursacher. Ist dieser nicht zu ermitteln, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand-, Explosions- und Glasbruchschäden. Wenn es sich um mutwillige Beschädigung – sprich um Vandalismus – handelt, hilft nur die Vollkaskoversicherung. Es kann allerdings sein, dass Versicherte anschließend in ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Auch Versengungsschäden am Stoffverdeck eines Cabrios reguliert nur die Vollkaskoversicherung. Bevor man seiner Versicherung einen Vandalismusschaden meldet, raten die ARAG Experten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Fotos vom beschädigten Auto können bei der Schadensabwicklung helfen.

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