Wenn das Wohnzimmer zur Tanzfläche und der Küchentisch zum kalten Büffet umgebaut wurde, kann die Silvesterparty losgehen. Vielerorts wird auch in diesem Jahr wieder zu Hause gefeiert. Doch auch wenn an Silvester in Sachen „Ruhestörung“ lockere Sitten und de facto Sonderregelungen herrschen, gilt: Mieter in Mehrfamilienhäusern sind besonders zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. ARAG Experten empfehlen deshalb, die Party soweit möglich bei geschlossenen Fenstern ablaufen zu lassen und die Gäste anzuhalten, sich beim Kommen und Gehen ruhig zu verhalten. Und wenn die Nachbarn partout nicht mitfeiern wollen, muss die Party ja weit nach Mitternacht nicht unbedingt in voller Lautstärke zu Ende gehen.

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