Die ARAG Experten raten Kindern, die von ihren Eltern eine Immobilie erben und mit dem Gedanken spielen, selbst dort einzuziehen, dies besser schnell zu tun. Denn nur, wenn sie unverzüglich die geerbten vier Wände beziehen, müssen sie keine Erbschaftssteuer bezahlen. Selbst dann nicht, wenn der Wert der Immobilie über dem Freibetrag von 400.000 Euro liegt. Ansonsten hält das Finanzamt die Hand auf und kassiert Erbschaftssteuer. Und zwar ohne Berücksichtigung der Steuerbefreiung für ein Familienheim.
In einem konkreten Fall hatte ein Mann zu lange gezögert und erst mehr als sechs Monate nach seiner Eintragung ins Grundbuch Angebote von Baufirmen für den Umbau seines Elternhauses eingeholt. Die Bauarbeiten begannen zwei Monate später. Zu spät für jegliche Steuerbefreiung, wie die Richter befanden (Bundes¬finanz¬hof, Az.: II R 37/16).
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