Seit dem 01.Januar 2020 ist es gesetzlich verpflichtend, dass dem Kunden zu jedem Buchungs- oder Zahlvorgang ein Beleg ausgehändigt werden muss. Grundlage der Belegausgabepflicht, bildet das Gesetz zum ,,Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen".

Kein Kunde ohne Beleg

Seither galt: ,,Keine Buchung ohne Beleg!’’, doch nun darf es keinen Kunden mehr ohne einen Beleg geben. Der Kunde muss den Bon entgegen nehmen und dann selbst entscheiden was mit dem Bon passieren soll.

Deutschland ist bisweilen ein Nachrücker, wenn es um die gesetzliche Belegausgabeflicht geht. In Österreich und Italien gilt die Pflicht schon etwas länger.

Eins ist klar: Jeder noch so kleine Betrieb muss über einen Bondrucker verfügen. Die Kassensoftware der Firma PosBill, sowie deren webbasierte PosBill-PHOENIX-Kassensoftware, ist mit allen Bondruckern kompatibel und besitzt eine Anbindung für die technische Sicherheitseinrichtung. Zudem verfügt die Software über umfangreiche Funktionen und erleichtert vielen Unternehmen den Arbeitsalltag mit einer sehr einfachen Bedienung. Die Kunden von PosBill profitieren von der individuellen Einrichtung der Kassensoftware und den vielen optionalen Erweiterungsmöglichkeiten. Demzufolge sind Handelsunternehmen und Gastronomien bestmöglich für das Jahr 2020 ausgestattet.

Wie hat der Beleg auszusehen?

Der Inhalt des Bons muss sachlich und rechnerisch richtig sein. Jedes Kassensystem, welches mit einer TSE augestattet ist, müsste automatisch den Vorgaben entsprechen, die für den Kassenbon vorgesehen sind.

Pflichtinhalte sind folgende:

  1. Angabe des vollständigen Namens inklusive Rechtsform, sowie vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens
  2. Datum der Belegausstellung mit Zeitpunkt des Vorgangsbeginns und der Vorgangbeedingung, dabei sollte die Sommer- und Winterzeit beachtet werden
  3. Art, Umfang und Menge der gelieferten Gegenstände oder der sonstigen Leistungen
    Abbildung der Transaktionsnummer
  4. Zahlbetrag und die darin beinhaltete Mehrwertsteuer in Prozent und in Euro ausgewiesen, sowie ein Vermerk bei einer möglichen Steuerbefreiung
  5. Seriennummer des elektronischen Kassensystems oder der TSE-Einheit

Verschärfte Kontrollen durch das Finanzamt

Das Finanzamt möchte die einzelnen Geschäftsvorfälle lückenlos nachvollziehen können. Außerdem muss eine Nachweisbarkeit bestehen. Rechtsgrundlage dafür ist: §145a AO. Im 2. Absatz ist die Pflicht zur Belegausgabe konkret beschrieben. Das Gesetz ist eindeutig festgelegt und darf nicht missachtet werden. Eine Aufschiebung ist nicht möglich. Jedes noch so kleine Unternehmen hat sich an die Bedingungen zu halten und kann bei Nichteinhaltung mit einem Bußgeld in Höhe eines bis zu fünfstelligen Betrages rechnen. Um eine Überwachung zu gewährleisten, führt die Finanzbehörde kontinuierlich unangekündigte Kontrollen durch.

Erstklassige Lösung für 2020

Die Firma PosBill bietet einen Drucker an, der nicht nur die Belegausgabepficht abdeckt, sondern gleichzeitig eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in sich trägt, welche alle Kassendaten speichert und verschlüsselt. Zudem besteht die zusätzliche Möglichkeit, einen anderern Drucker und dazu eine seperate TSE von der bdr zu beziehen. Folglich werden mit beiden Varianten die gesetzlichen Anforderungen für 2020 abgedeckt.

Man sollte sich schnellstmöglich nach einer passenden Lösung umsehen und seine Kunden hinsichtlich der Belegausgabepflicht informieren, denn die Frage, ob der Kunde den Beleg haben möchte, hat sich mit dem Jahr 2020 erübrigt.  

Über die PosBill GmbH

Sie möchten keine endlosen Produktbeschreibungen, sondern PosBill® Kassensysteme einfach – unverbindlich & kostenlos – auf Herz und Nieren testen? Ein Klick auf Download unter http://www.posbill.com genügt… nicht ganz – Sie müssen anschließend noch selbst entscheiden, ob Ihnen das was Sie getestet haben auch gefällt.

Die PosBill GmbH mit Sitz in Kehlbach wurde vor 20 Jahren gegründet. Das Unternehmen ist spezialisiert auf innovative Lösungen in den Bereichen Kassensoftware und Kassensysteme für Gastronomie und Einzelhandel sowie Hotelsoftware. Die Geschäftsleitung liegt bei Herrn Udo Finkbeiner.

Unternehmensgeschichte

Angefangen hat das Unternehmen 1993 in Boppard mit dem Entwickeln von Hotelsoftware, 1995 kam dann die Kassensoftware hinzu. Bereits 1999 wurden die ersten mobilen Kassen ausgeliefert. Bahnbrechend war die 2005 entwickelte ResiGo Hotelsoftware, die in acht Sprachen verfügbar ist. 2007 dann war das Jahr der PosBill Kassensoftware. Sowohl ResiGo als auch PosBill wurden entwickelt unter dem Aspekt, dass die Produkte ganz einfach zu installieren und selbsterklärend sein sollten. Ebenso stand die Multilinguilität im Vordergrund. „Moderne Kassensysteme steigern den Umsatz, reduzieren die Personalkosten und liefern detaillierte Daten für ein effektives Controlling.“ 2008 wurde PosBill für die Schweiz optimiert mit der dort üblichen Rappenrundung. Im gleichen Jahr wurden auch erstmals Kunden in zwanzig Ländern auf allen Kontinenten mit den Produkten erreicht. PosBill für den Handel kam 2009 zum Produktportfolio hinzu. Mit dem Umzug nach Kehlbach 2009 konnten wesentlich größere Büroräume und Lagerkapazitäten geschaffen werden. Das stetige Wachstum zeigte sich 2010, als mittlerweile Kunden in über 30 Ländern weltweit erreicht werden konnten, und mit dem 100. Kassenhändler als Wiederverkäufer in Deutschland eine magische Zahlengrenze überschritten wurde. In diesem Jahr kam es auch zum Launch des Reseller-Shops ( www.myposshop.com ). 2011 wurde das Niederländische als neue Sprache bei PosBill hinzugefügt, der Verkauf der Systeme dort findet über neue lokale Händler statt. Ebenfalls 2011 erfolgte der Einstieg in den Bereich Ticketing/Eventmanagement. Gleichzeitig wurde durch einen weiteren Umbau mehr Lagerkapazität geschaffen, um dem höheren Versandvolumen gerecht zu werden und alle Bundles selbst in ausreichender Stückzahl vorrätig halten zu können. 2012 wurden sowohl Französisch als auch Türkisch als weitere Sprachen bei PosBill aufgenommen.

Weblinks

ResiGo Hotelsoftware


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Udo Finkbeiner, Geschäftsführer
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Brunnengasse 4
56355 Kehlbach
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Tel. + 49 6776 959 1000

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