Die Gastgeber einer Hochzeitsfeier müssen für das Servieren von Getränken an ihre Gäste nicht zahlen, wenn zuvor mit dem Gastronomiebetrieb vereinbart worden war, dass nur bestimmte Spirituosen/Getränke angeboten werden sollen und die ausgeschenkten hiervon nicht umfasst sind. Dies teilen die ARAG Experten mit Verweis auf das Ureil des AG Frankfurt mit (Az.: 31 C 376/19 (23)).
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