Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt einen Referentenentwurf zum Entschuldungsrecht bei Verbrauchern vor. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands begrüßt die Verkürzung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre nachdrücklich. Anzeichen für die befürchteten negativen Auswirkungen auf die Zahlungsmoral sieht er nicht.

Auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongresses 2019 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Zeitplan für die anstehenden insolvenzrechtlichen Reformpakete vorgestellt. In drei Gesetzespaketen soll die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz in das nationale Recht implementiert werden.

Den Auftakt macht heute ein Referentenentwurf zur Restschuldbefreiung in Verbraucherinsolvenzverfahren, der eine Verkürzung von sechs auf drei Jahre vorsieht. „Wir begrüßen die Entscheidung, die Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen“, so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID.

Der VID fordert bereits seit 2012 einen barrierefreien und vereinfachten Weg in die Restschuldbefreiung. Eine Mindestquote solle zudem nicht mehr erforderlich sein. „Eine Erleichterung der Restschuldbefreiung ist unabhängig von der konjunkturellen Lage sinnvoll“, fordert der VID-Vorsitzende.

Teile der Wirtschaft befürchten bei der neuen Regelung negative Auswirkungen auf die Zahlungsmoral. „Unser Berufsverband sieht keine Anzeichen für diese negativen Auswirkungen. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren ist in den letzten Jahren leicht rückläufig gewesen. Darüber hinaus hat sich das Konsumverhalten der Verbraucher nicht dramatisch verändert, obwohl es so viele günstige Kredite am Markt gibt“, erläutert Niering.

Den RefE Entwurf des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens finden Sie hier: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Restschuldbefreiuung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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