Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nachdem das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Selbstmord verfassungswidrig ist, bedeutet einen Paradigmenwechsel für Deutschland. Bisher war aus gutem Grund der geschäftsmäßige assistierte Suizid verboten. Dies ist nun anders: Auch in Deutschland werden zukünftig Menschen auf Dienstleister zurückgreifen können, um sich selbst das Leben zu nehmen. Das Bundesverfassungsgericht argumentierte, dies sei dem „Recht auf Selbstbestimmung“ geschuldet, zu dem auch ein „Recht auf einen selbstbestimmten Tod“ gehöre. Diese Argumentation ist nicht nur aus christlicher Sicht abzulehnen: Genauso wenig, wie der Mensch sich selbst ins Leben rufen kann, sollte eine Gesellschaft die Voraussetzungen dafür schaffen, dass er sich dieses Leben selbst jederzeit nehmen kann. Besonders erschreckend ist, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Recht auf Selbsttötung auf alle Lebensphasen und -situationen angewendet sehen will. Das bedeutet: Jeder hat das Recht auf Selbsttötung, unabhängig von Alter und Krankheit.

Der assistierte Suizid wird dabei gepriesen als humaner, selbstbestimmter Ausstieg aus einer Situation, die als bedrohlich empfunden wird. Wie wenig selbstbestimmt der sogenannte assistierte Suizid tatsächlich ist, zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern: In den Niederlanden hat die zunehmende Tötung demenzkranker, also nicht selbstbestimmt handelnder Patienten bereits zum Rücktritt eines Mitglieds einer Euthanasiekommission geführt. Eine dieser Patientinnen musste von der Familie festgehalten werden, damit der Arzt das Tötungsmittel verabreichen konnte. Auch aus Kanada berichten Ärzte, dass Patienten sich dem Druck der Familie beugen und um Tötung bitten.

„Eine humane Gesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass sie ihre Fürsorgepflicht für jeden Einzelnen ernst nimmt und ihr nachkommt. Es gibt ein Recht auf Leben, und es gibt ein Recht darauf, in Ruhe sterben zu dürfen, aber es gibt kein Recht auf Töten“, so die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski. „Unsere Aufgabe muss es sein, Leiden so zu lindern, dass es nicht als unerträglich angesehen wird. Dazu gehört ein Ausbau und eine stetige Verbesserung der Palliativversorgung – sowohl in medizinischer als auch in pflegerischer Hinsicht.“

Besonders schwerwiegend sei es, dass von Ärzten verlangt werde, den Wünschen nach Versorgung mit Tötungsmitteln nachzukommen. „Es ist ärztliche Aufgabe, zu heilen und Leben zu retten, nicht, es vorzeitig zu beenden – auch wenn das im Einzelfall dem Willen des Patienten entspricht.“

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