„Die gartenbaulichen Kulturen mit geringfügigem Anbauumfang sind besonders betroffen“, erläuterte der stellvertretende Generealsekretär des ZVG Dr. Hans Joachim Brinkjans.
Für den Schutz der Kulturen stehen generell nicht ausreichend Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Durch weitere Verbote würde das verfügbare Spektrum weiter eingeschränkt und Ernteverluste werden weiter zunehmen. Notwendig ist eine differenzierte Vorgehensweise, die auf Verbote verzichtet. Die Branche ist bereit, hier mit spezifischen Risikominderungsmaßnahmen einen biodiversitätsfördernden Beitrag zu leisten.
Joerg Hilbers, Geschäftsführer der Fachgruppe Obstbau, verwies auf aktuelle Studien, die eine außerordentlich hohe Vielfalt von Insekten in Baumobstanlagen mit geringen Unterschieden zwischen Integriertem und Ökologischem Anbau aufzeigen.
Eine verbotsmäßig getriebene Umstellung auf Ökologischen Anbau würde der Markt derzeit nicht aufnehmen, so Hilbers weiter. Hier bedarf es einer genauen Betrachtung der Anpassungsmöglichkeiten, gepaart mit entsprechender Förderunterstützung. Maßgeschneiderte Instrumente müssen Vorrang vor pauschalen Verboten haben.
Hintergrund:
Am 3. März 2020 haben das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium vor dem Hintergrund des Insektenschutzprogramms zu einem gesonderten Runden Tisch Insektenschutz und Landwirtschaft eingeladen. Ziel des Runden Tisches sei es, so die Bundesministerinnen Julia Klöckner und Svenja Schulze, die Betroffenheit der Landwirtschaft im Insektenschutzprogramm zu beleuchten und Maßnahmen zur Zielerreichung zu identifizieren.
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