„Die ersten Erkenntnisse aus den Anfragen der Verbraucher waren für uns Anlass, der Sparkasse Chemnitz ein Gesprächsangebot zu unterbreiten“, informiert Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Da es den Verbraucherschützern in der Vergangenheit gelungen ist, mit sechs anderen sächsischen Sparkassen zur Abmilderung der Kündigungsfolgen zusätzliche Alternativangebote für die Betroffenen auszuhandeln, war dies auch das aktuelle Anliegen. „Leider verhielt sich die Vorstandsebene gegenüber diesem Ansinnen gänzlich ablehnend. Das ist sehr schade, denn die Sparkasse hätte so ein positives Signal setzen können und zeigen können, dass Sparer immer noch wichtige Kunden sind“, beurteilt Eichhorst die Situation. Wer nun Fonds und Versicherungen als Alternative angeboten bekommt, sollte prüfen, ob diese Produkte zum individuellen Bedarf passen. Die Experten der Verbraucherzentrale können dabei Unterstützung bieten.
Darüber hinaus sollten unberechtigte Kündigungen zurück genommen werden. Die Sparkasse Chemnitz sicherte zumindest in diesen Einzelfällen eine Prüfung zu. Dabei handelt es sich aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen um Verträge, in denen Kunden nachweisbar und individuell eine Laufzeit über April 2020 hinaus zugesagt wurde. Andererseits geht es um Verträge, in denen eine Prämienstaffel bis zum 30. Sparjahr festgeschrieben ist. „Nach uns vorliegenden Unterlagen wurde diese Vertragsvariante von der früheren Sparkasse Hohenstein-Ernstthal geschlossen, die später in der Sparkasse Chemnitz aufgegangen ist“, macht Eichhorst aufmerksam. Verbraucher die solche Sparverträge haben, sollten der Kündigung widersprechen. Auch hier bietet die Verbraucherzentrale Sachsen Beratung an.
Beim aktuellen Schwerpunkthema rund um die Nachzahlung von Zinsen auf Grund fehlerhafter Zinsanpassung sieht die Sparkasse Chemnitz keinen Handlungsbedarf. Dem jüngsten Appell der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf die Kunden zuzugehen, diese zu informieren und angemessene Angebote zu unterbreiten, will die Sparkasse offensichtlich nicht folgen. „Ein solches Verhalten führt dazu, dass wir weitere Musterfeststellungsklagen anstrengen müssen.“, sagt Eichhorst.
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