„Wir erleben zahlreiche Anrufe von Frauen, die ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen durch eine Abtreibung beenden müssen: Entweder, weil der Partner Druck aufbaut und kein Kind will, oder weil die sexuelle Beziehung unbedingt vor der Familie verheimlicht werden muss. Von einer selbstbestimmten Entscheidung kann hier keine Rede sein“, so die Vorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski. Eine Frau, die ungewollt schwanger ist, hat Angst. In dieser Situation sind Entscheidungen selten selbstbestimmt und frei, sondern vielmehr von eben diesen Ängsten diktiert und erzwungen. Von der Wahrnehmung eines „Rechts auf Selbstbestimmung“ sind daher viele Frauen, die abtreiben, weit entfernt. Ein gesellschaftliches Klima, dass Abtreibungen zusehends normalisiert, ja zum Goldstandard der Problemlösung für ungewollt Schwangere erhebt, verschärft die Not dieser Frauen.
Hinzu kommt, dass pränatale Diagnosemethoden in vielen Ländern dafür genutzt werden, systematisch Mädchen auszusortieren. Seit Einführung dieser Selektionsmöglichkeit in den siebziger Jahren sind so ca. 23 Millionen Mädchen abgetrieben worden, wie eine Studie der Universität Singapur belegt. Diese Abtreibungen führen nicht nur dazu, dass die entsprechenden Gesellschaften in eine deutliche Geschlechter-Schieflage geraten. Sie führen auch dazu, dass die Frauen, die der Selektion entkommen sind, in dem Bewusstsein leben, dass eine Tötung weiblicher Kinder gesellschaftlich anerkannt ist. Sie sind Menschen zweiter Klasse, was ihnen spätestens dann bewusstwird, wenn sie selbst mit einem Mädchen schwanger geworden sind und von ihnen erwartet wird, dass sie ihre ungeborene Tochter abtreiben.
Forderungen nach einem Menschenrecht auf Abtreibung gehen daher in die völlig falsche Richtung. Frauen haben mehr verdient. Gerade in der Schwangerschaft sollte ihnen jede erdenkliche Unterstützung zukommen. „Eine Frau im Schwangerschaftskonflikt ist häufig verzweifelt allein mit ihrer Not. Sie ernst zu nehmen bedeutet, ihr auch eine ernsthafte Option für ein Leben mit dem Kind aufzuzeigen – und dazu gehört finanzielle und personelle Unterstützung, die nicht mit dem Ausstellen des Beratungsscheins enden darf. Hier besteht ein großer Handlungsbedarf des Staates, der diese Unterstützung bisher gerne anderen, oft ehrenamtlich tätigen Organisationen überlässt.“
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