Wohnungsbauförderung
Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums bleibt eine der großen gesellschaftspolitischen Herausforderungen. Die Förderung des Mietwohnungsbaus übernimmt dabei eine bedeutende Rolle, um die Wohnkosten-Belastung von Haushalten mit geringen und mittleren Einkommen auf einem Niveau zu halten, dass 1/3 des Nettoeinkommens nicht übersteigt. Das Programm der Sozialen Wohnraumförderung ist auf vier Jahre ausgelegt und hat ein Volumen von 788 Mio. Euro. Im Jahr 2019, dem ersten Jahr der aktuellen Förderperiode (2019-2022), erreichte das Neugeschäftsvolumen 193 Mio. Euro. Im Vergleich zum Rekordergebnis von 2018 (205 Mio. Euro) liegt das erzielte Volumen leicht darunter, aber immer noch deutlich über dem Durchschnitt der vergangenen Förderperiode (2015-2018) mit 171 Mio. Euro.
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden über zwei Förderungen vergeben. Im Rahmen des 1. Förderweges werden Wohnungen finanziert, deren anfängliche Kaltmiete, je nach Region, zwischen 5,25 und 6,10 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat beträgt. Investoren erhalten im Rahmen des 1. Förderweges neben dem Darlehen auch Zuschüsse, je nach Region, zwischen 300 und 375 Euro pro Quadratmeter.
Die steigenden Preise für Kaltmieten bei Neubauten von über 11 Euro pro Quadratmeter machen auch eine Förderung von Bauvorhaben für Haushalte mit mittleren Einkommen nötig. Der 2. Förderweg schafft dabei neuen Wohnraum zu anfänglichen Kaltmieten von 7,50 bis 8,00 Euro pro Quadratmeter pro Monat (s. Beispiel). Diese abgestufte Fördersystematik ist eine gute Voraussetzung, um zielgenau Förderung in unterschiedlichen Regionen an verschiedenen Standorten vorzunehmen.
Förderbeispiel Soziale Wohnraumförderung
Investor: GV Einhäuschen GmbH & Co. KG / Mittelweg 142 / 20148 Hamburg
Objekt: Fischstr. 25-27, Einhäuschen Querstr. u.a. / 23552 Lübeck
Im vergangenen Jahr konnten 1.093 Wohneinheiten gefördert werden. Damit ist das konstant hohe Niveau der vergangenen Förderperiode (2015-2018) von im Durchschnitt 1.059 Wohnungen im Jahr erneut erreicht. Die geförderten Wohnungen entstanden überwiegend in kreisfreien Städten und Kommunen im Hamburger Umland. Dort gibt es großen Bedarf an günstigem geförderten Wohnraum. Zukünftig werden dringend baureife Grundstücke in Bedarfsregionen und Kapazitäten bei Handwerkern der Baugewerke benötigt. Schon jetzt läuft der Wohnungsbau auf Hochtouren: Die Branche hat 2019 in Schleswig-Holstein erstmals mehr als eine Milliarde Euro Umsatz gemacht.
Für Eigentumsmaßnahmen hat die IB.SH im Jahr 2019 Fördermittel in Höhe von 419 (Vj. 365) Mio. Euro vergeben. Die IB.SH hat vorwiegend den Erwerb von Ein- und Zweifamilienhäusern gefördert. 23 Prozent der Fördermittel flossen in Neubaumaßnahmen und 68 Prozent in den Kauf bereits bestehender Gebäude. Die verbleibenden Mittel flossen in Modernisierungs- und Sanierungsinvestitionen. Gemeinsam mit den Hausbanken verhalf die IB.SH somit 4.473 (Vj. 4.467) Familien zu Wohneigentum. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus war die Nachfrage durch den Wunsch nach langen Laufzeiten und Zinsbindungen geprägt. Zur weiteren Unterstützung des Neubaus oder des Erwerbs von selbstgenutztem Wohnraum hat die IB.SH Ende 2019 die Produkte IB.SH Baukindergeld und IB.SH Baukindergeld Plus eingeführt. Es handelt sich um Darlehen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung, für die das von der KfW als Zuschuss gewährte Baukindergeld zur zusätzlichen Tilgung eingesetzt wird.
Die Nachfrage nach Finanzierungen für die Modernisierung/Sanierung von Wohneigentum blieb ebenfalls hoch. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 441 (Vj. 345) Wohnungen oder Häuser mit Mitteln der IB.SH modernisiert bzw. saniert. Zusätzlich wurden Zuschüsse in Höhe von 910.000 Euro für die Modernisierung von 463 (Vj. 158) Wohneinheiten vergeben, die für Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes und zur Reduzierung von Barrieren in Wohnungen eingesetzt wurden. Bei 931 (Vj. 912) Wohneinheiten wurde die Verbesserung des Einbruchschutzes durch Zuschussmittel gefördert. Für den Einbruchschutz standen im vergangenen Jahr Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung. In der Wohneigentumsförderung erfüllt die IB.SH zusätzlich die Förderfunktion einer Refinanzierungsbank. 2019 stellte die IB.SH den Banken und Sparkassen für Immobilienkredite überwiegend für Privatpersonen 212 (Vj. 215) Mio. Euro bereit.
Insgesamt hat die IB.SH im Jahr 2019 für die Wohnungsbauförderung 824 (Vj. 806) Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Wirtschaftsförderung
Die IB.SH blickt erneut auf ein erfolgreiches Jahr der Wirtschaftsförderung zurück. So wurden 2019 mit Fördermitteln der IB.SH fast 1.700 Arbeitsplätze geschaffen sowie mehr als 18.000 Arbeitsplätze gesichert. Hiermit trägt die IB.SH zur nachhaltigen Zukunftssicherung des Landes bei.
2019 stellte die IB.SH dem Mittelstand Finanzierungsmittel in Höhe von 511 (Vj. 508) Mio. Euro zur Verfügung. Davon wurden 147 (Vj. 186) Mio. Euro als Konsortialkredite gemeinsam mit den Hausbanken vergeben und 364 (Vj. 322) Mio. Euro als Förderrefinanzierungen für Unternehmenskredite an Banken und Sparkassen bereitgestellt. Außerdem wurden 25 (Vj. 20) Mio. Euro Zuschüsse aus Mitteln der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EBF) im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) bewilligt. Auch in der Zuschussförderung ist das Thema Digitalisierung einer der Schwerpunkte (s. Förderbeispiel in der Anlage).
Während das Volumen der Konsortialkredite niedriger war als im Vorjahr, ist das Volumen der Förderrefinanzierungen gestiegen. Ein Grund dafür ist, dass die Hausbanken großen Wert darauf legen, ihre langfristigen Kundenkredite mit den aktuellen niedrigen Zinsen langfristig zu refinanzieren. Die IB.SH kann auf Grund ihres Triple-A-Ratings, das Anfang 2019 erneut bestätigt wurde, attraktive Konditionen und langfristige Zinsbindungen anbieten.
Einen starken Anstieg auf 6,5 (Vj. 1,5) Mio. Euro gab es für kleine Förderfinanzierungen im Bereich Existenzgründungen. Insgesamt unterstützte die IB.SH 70 Existenzgründungen finanziell. Bei diesem Thema war auch der Beratungsbedarf besonders groß. Von den 1.700 Beratungen, die die IB.SH Förderlotsen durchführten, betrafen 45 Prozent die Themen Gründung und Nachfolge, 12 Prozent das Thema Gastgewerbe und Tourismus und 10 Prozent das Thema Digitalisierung. Die IB.SH unterstützt die Digitalisierung in den Unternehmen mit Darlehen, Eigenkapital, Bürgschaften und Zuschüssen.
Zur Unterstützung des digitalen Wandels hat die IB.SH 2019 auf mehreren Digitalisierungsforen die Beratungs- und Förderangebote für Unternehmen mit Best-Practice-Beispielen vorgestellt. Die große Resonanz zeigt die Bedeutung des Themas im Mittelstand.
Zum zweiten Mal wurde im vergangenen Jahr der IB.SH-Unternehmerinnenpreis verliehen. Preisträgerin 2019 ist Manuela Görcke von der Otheb GmbH in Kiel. Erstmals wurde zusätzlich eine vorbildliche Gründerin als IB.SH-Newcomerin ausgezeichnet. Der Preis ging an Claudia Valder von der Systema Natura GmbH in Flintbek.
Kommunalförderung
Die IB.SH hat im vergangenen Jahr 632 (Vj. 508) Mio. Euro an Kommunen und kommunalnahe Unternehmen vergeben. Die deutliche Steigerung im Vergleich zum Jahr 2018 ist auch auf eine große Nachfrage nach Förderdarlehen für Energiespar- bzw. Klimaschutzprojekte zurückzuführen. Das Thema Nachhaltigkeit rückt für die Kommunen weiter in den Focus. Mit der Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI) unterstützt die IB.SH Energieagentur seit 2014 kommunale Akteure in Schleswig-Holstein bei der Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes. Zu den Angeboten zählen u.a. kostenlose Initialberatungen für Kommunen (s. Anlage) und EKI-Fachforen. Bislang konnte die IB.SH Energieagentur 217 Kommunen bei Ihren Vorhaben mit konkreten Vor-Ort-Beratungen weiterhelfen.
Die Kommunen sind außerdem sehr daran interessiert, sich das aktuelle niedrige Zinsniveau langfristig zu sichern und entscheiden sich deshalb für Darlehen der IB.SH, die langfristige Kredite mit langen Zinsbindungen anbietet. Ihr Engagement zum Erhalt und Ersatz der Wasser- und Abwasserkanalisation hat die IB.SH im vergangenen Jahr verstärkt. Auch dies trägt zur nachhaltigen Entwicklung im Lande bei. 195 Gemeinden, Städte, Ämter und Kreise wurden 2019 mit zinsgünstigen Darlehen gefördert – das entspricht 16 Prozent der schleswig-holsteinischen Kommunen.
Rege Nachfrage gab es weiter nach den zinssubventionierten Breitband-Förderdarlehen der IB.SH (s. Förderbeispiel in der Anlage). Die IB.SH unterstützt die Landesregierung bei der Umsetzung der Breitband-Strategie. Nahezu alle Gemeinden in Schleswig-Holstein profitieren vom geförderten Glasfaserausbau. In 638 Gemeinden sind Glasfasernetze in Betrieb, in 139 Gemeinden werden derzeit Glasfasernetze errichtet, und in 285 Gemeinden läuft die Ausbauplanung.
Städtebauförderung/Wohnquartiersentwicklung
Im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt die IB.SH Städte und Gemeinden bei der Entwicklung von Stadt- und Ortsquartieren mit der Vergabe von Zuschüssen.
Die vom Bund für die Städtebauförderungsprogramme im Programmjahr 2019 bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 21 Mio. Euro konnten vollständig gebunden werden. Komplettiert durch entsprechende Landesanteile und kommunale Mittel standen rund 54 Mio. Euro für die Städtebauförderung zur Verfügung. Bund, Land und Gemeinden finanzieren die Städtebauförderungsprogramme in der Regel zu je einem Drittel. Die besonders finanzschwachen Kommunen konnten durch die Verringerung ihres Eigenanteils auf 10 Prozent entlastet werden. Darüber hinaus stehen vielfältige von der IB.SH begleitete Förderprogramme zur integrierten Quartiersentwicklung zur Verfügung. Die IB.SH ist außerdem beauftragt, die Förderung von Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen von Frauenhäusern durchzuführen.
Arbeitsmarkt- und Strukturförderung
Insgesamt wurden im Segment der Arbeitsmarkt- und Strukturförderung sowie der EU-Förderung (Europäische Territoriale Zusammenarbeit) Zuschüsse in Höhe von 271 (Vj. 306) Mio. Euro bewilligt. Die Mittel fließen u.a. in die Stärkung der touristischen Infrastruktur, in länderübergreifende Kooperationen im gesamten Ostseeraum sowie in die Stärkung des Arbeitsmarkts. Ein Schwerpunkt ist dabei das Thema Qualifizierungen (s. Förderbeispiel in der Anlage).
2019 setzte sich der positive Trend in der Qualifizierungsförderung (Aufstiegs-BAföG) fort: Die bewilligten Mittel betrugen 31 Mio. Euro und übertrafen damit das Vorjahresergebnis von 26 Mio. Euro um fast 20 Prozent. 3.708 (VJ: 3.500) Personen wurden durch das Aufstiegs-BAföG begleitet. Die Anzahl der förderfähigen Maßnahmen aus dem Bereich Digitalisierung ist zuletzt stark angestiegen. Dabei reicht die Palette der Qualifizierungen von der PC-Fachkraft über den staatlich geprüften Kommunikationstechniker und den IT-Entwickler bis zum Meister für Informationstechnik.
Die IB.SH wurde Mitte 2019 vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus mit der Umsetzung der Richtlinie zur Meistergründungsprämie beauftragt. Mit diesen Mitteln soll ein Anreiz für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister zur Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge geschaffen werden. 2019 wurden bereits 117 Neugründungen bzw. Unternehmensnachfolgen mit Landesmitteln gefördert.
Geschäftsergebnis IB.SH 2019
Die Bilanzsumme der IB.SH beträgt 20,6 (Vj. 20,0) Mrd. Euro. Der Zinsüberschuss stieg auf 132 (Vj. 121) Mio. Euro. Die Aufwendungen stiegen in Folge von Zuführungen zu Pensionsrückstellungen sowie steigender Kosten für die Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben und für die Weiterentwicklung der Digitalisierung. In Summe stiegen die Aufwendungen auf 72 (Vj. 69) Mio. Euro.
Das Ergebnis vor Risiko und Bewertung stieg damit auf 77 (Vj. 69) Mio. Euro. Es wird mit Ausnahme des Jahresüberschusses von 3 Mio. Euro nahezu vollständig für Maßnahmen zur Stärkung der aufsichtsrechtlich geforderten Eigenmittel und der Risikotragfähigkeit eingesetzt. Die Gesamtkapitalquote beträgt solide 20,0 (Vj. 19,5) Prozent.
Zum 31.12.2019 beschäftigte die IB.SH 625 (Vj. 617) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter 22 (Vj. 25) Auszubildende und Trainees. Dem Ausbau der Arbeitgebermarke wird weiter eine starke Aufmerksamkeit geschenkt, um hochqualifizierte Kolleginnen und Kollegen an die Bank zu binden. Mit dem Zertifikat „berufundfamilie“, mit zusätzlichen Angeboten zum Thema Pflege, einem Gesundheitsmanagement und individuellen Personalentwicklungsmaßnahmen ist die IB.SH gut aufgestellt.
Nachhaltiges Handeln in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht ist ein Leitgedanke der Geschäftsstrategie und damit wesentliches Kriterium für geschäftspolitische Entscheidungen. Die IB.SH erfüllt die Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und hat auf dieser Grundlage eine separate nicht-finanzielle Berichterstattung auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Die fortschreitende Digitalisierung und der damit einhergehende Strukturwandel wirken auch auf die Gestaltung der Abläufe in der Bank. Der Anteil internet-basierter und innovativer Dienstleistungen erhöht sich aufgrund veränderter Kundennachfrage kontinuierlich. Die neue Plattform „Hausbankenportal“ konnte 2019 in Betrieb genommen werden. Damit kann die Bank ihren Finanzierungspartnern einen einfachen und digitalen und in die eigenen Systeme integrierten Zugang zum Förderangebot ermöglichen. Neu ist auch die Kommunikation mit den Kunden per Video-Chat, der erfolgreich angelaufen ist.
Insgesamt kann die Bank ihre Förderfähigkeit nachhaltig gewährleisten und den wachsenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben und weiteren Investitionen in Digitalisierung auch zukünftig entsprechen.
2019 konnte die IB.SH planmäßig mit den Bauarbeiten für ihren Neubau an der Hörn beginnen. Die Grundsteinlegung fand im Juni 2019 statt. Mit dem Neubau hat die IB.SH die Chance, ihre Nachhaltigkeitsorientierung in besonderem Maße sichtbar zu machen. Das Haus wird von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifiziert und soll das Gold-Siegel der DGNB erhalten.
Ausblick:
Für 2020 wird allgemein ein abgeschwächtes Wirtschaftswachstum auf weiterhin hohem Niveau erwartet. Die Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der EU und der möglichen Corona-Pandemie sind noch nicht genau abschätzbar. Als Förderinstitut steht die IB.SH für Unternehmen bereit, die wegen der Ausbreitung des Corona-Virus Unterstützung brauchen. Bei weiterhin niedrigen Zinsen wird die ausgeprägte Nachfrage nach Förderfinanzierungen mit langen Laufzeiten und langen Zinsbindungen anhalten.
Die Bedeutung der Nachhaltigkeit wird im Finanzsektor weiter steigen. Dabei wird „sustainable finance“ eines der Schlagworte sein. Die Nachprüfbarkeit der ökonomischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit wird in Zukunft einen wichtigen Stellenwert bei Beratungen und Finanzierungen haben.
Weitere Schwerpunkte zeichnen sich ab:
• bezahlbarer Wohnraum für alle
• Unternehmensnachfolgen
• Aus- und Weiterbildung gegen Fachkräftemangel
• Innovationen und der digitale Wandel
Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, bleibt eine große gesellschaftliche Aufgabe. Benötigt werden weiterhin vor allem zusätzliche Baulandflächen, die vielfach fehlen. Die IB.SH ist ein verlässlicher Partner, um gemeinsam mit allen Beteiligten die Wohnraumversorgung sicherzustellen. Die IB.SH agiert auch als Geschäftsstelle für das 2019 neu gegründete „Forum Stadt&Land.SH“ als freiwilliger Verbund verschiedener Akteure aus der Stadt- und Ortsentwicklung, kommunaler Planungsverwaltungen, aus Hochschulen und fachpolitischen Verbänden. Ziel ist es, sich beim Thema Stadt- und Ortsentwicklung in Schleswig-Holstein über praxisorientierte Lösungen u.a. zur Baulandgewinnung auszutauschen.
Zur Lösung der Nachfolge-Problematik werden die Aktivitäten im Netzwerk aller Beteiligten weiter intensiviert. Schleswig-Holstein hat bundesweit das höchste Durchschnittsalter von KMU-Inhabern. Das heißt, Nachfolgeprozesse müssen überdurchschnittlich oft angestoßen werden. Die IB.SH hat für Gründungen und Übernahmen maßgeschneiderte Produkte.
Angesichts des Fachkräftemangels wird die Förderung von Qualifizierungen weiter einen hohen Stellenwert haben, um eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zu unterstützen. Beim Aufstiegs-BAföG sind zum 1. August mehrere Änderungen vorgesehen. So sollen die Zuschüsse zu den Gebühren für Qualifizierungsmaßnahmen deutlich erhöht werden. Der monatliche Unterhalt der Teilnehmenden wird künftig als Vollzuschuss gewährt.
Der digitale Wandel eröffnet große Chancen in Schleswig-Holstein für mehr Lebensqualität, neue Geschäftsmodelle, neue Formen der Zusammenarbeit und effizienteres Wirtschaften. Internationale Vergleiche zeigen allerdings: Deutschland nimmt bei der Digitalisierung nur eine Position im Mittelfeld ein. Die IB.SH wird die Unternehmen bei ihrer digitalen Ausrichtung weiter mit Beratung und Finanzierung unterstützen. Die IB.SH Digitalisierungsforen werden fortgesetzt.
Digitalisierung und Nachhaltigkeit (Green Deal der EU) werden auch eine bedeutende Rolle in der kommenden EU-Strukturfonds-Periode 2021-2027 haben. Die Programme Interreg 6A Deutschland-Dänemark und das EU-Förderprogramm Interreg Baltic Sea Region werden vorbereitet. Die IB.SH wird sich auch für die Förderperiode 2021-2027 um die Aufgaben der Verwaltungsbehörde und des Programmsekretariats bewerben. Die IB.SH will dadurch eine aktive Rolle übernehmen, um den Ostseeraum zu stärken und damit starke Wirtschaftspartnerschaften für Schleswig-Holstein zu schaffen.
Die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanzierten Programme werden ebenfalls für die neue Förderperiode vorbereitet.
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