In deutschen Großstädten bleibt die Lage am Wohnungsmarkt angespannt. Die Politik versucht, mit der Mietpreisbremse gegen stark steigende Mieten vorzugehen. Jetzt will das Bundesjustizministerium mit einem weiteren Gesetz den Markt entlasten: Hausbesitzer sollen künftig eine Genehmigung einholen, wenn sie ihre Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln wollen. Denn, so argumentiert das Ministerium, ärmere Bewohner könnten sich die teuren Eigentumswohnungen nicht leisten und würden daher aus dem Markt gedrängt. Die Genehmigungspflicht ist an strenge Auflagen gebunden und kommt damit einem Umwandlungsverbot gleich.
Mieter haben langen Kündigungsschutz
Allerdings würde das neue Gesetz den Wohnungsmarkt nicht entlasten, zeigt die neue IW-Studie. Denn wenn ein Hauseigentümer seine Wohnungen umwandeln will, gilt bereits heute ein besonderer Kündigungsschutz für bisherige Mieter. Ihnen droht innerhalb der nächsten drei Jahre keine Kündigung, sollte ihre Wohnung an Dritte verkauft werden oder der Besitzer Eigenbedarf anmelden. Darüber hinaus können Mieter in Regionen, die stark von Wohnungsknappheit betroffen sind, die Kündigung sogar bis zu zehn Jahre aufschieben – genug Zeit, um eine neue Wohnung zu finden.
Weniger Deutsche investieren in Wohnungen
Hinzu kommt: Mit der Einführung des Gesetzes würden Eigentumswohnungen im Wert steigen, da sie zu einem selteneren Gut würden. Bei höheren Preisen können sich aber weniger Privatleute diese Immobilien leisten. "Es gibt kaum noch erschwingliche Angebote", sagt Studienautor Michael Voigtländer. Gerade in Großstädten könnten sich Familien eher Etagenwohnungen als Reihenhäuser leisten. Schon heute stagnieren die Investitionen in Wohneigentum.
Eine gute Alternative wäre ein Kredit der Kommunen. Mit diesem Geld könnten Mieter, deren Wohnungen umgewandelt werden sollen, selbst kaufen und würden so von Mietern zu Eigentümern. Davon würden auch die Städte profitieren: Da Kreditausfälle in Deutschland gering sind, würden die Städte sichere Zinseinnahmen generieren. "Wir brauchen Investitionen, keine Reform, die Chancen auf Wohneigentum nimmt", sagt Voigtländer.
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Konrad-Adenauer-Ufer 21
50668 Köln
Telefon: +49 (221) 4981-1
Telefax: +49 (221) 4981-533
http://www.iwkoeln.de
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (221) 4981-1
E-Mail: onlineredaktion@iwkoeln.de