Hier wichtige Fragen und Antworten zum Vergleich der Musterfeststellungsklage:
1. Bis wann müssen sich Verbraucher für oder gegen den Vergleich entschieden haben?
Die Vereinbarung mit Volkswagen sieht vor, dass die Betroffenen im Zeitraum vom 20. März 2020 bis 20. April 2020 ihren Anspruch anmelden und den Vergleich annehmen können. Eine spätere Annahme des Vergleiches durch die Betroffenen ist nicht vorgesehen.
2. Sollten die Verbraucher das Angebot von VW annehmen?
Jeder Fall ist individuell zu betrachten. Die Angebote sollten sorgfältig überprüft werden. Kleinwagen werden gegenüber Mittel- und Oberklassenfahrzeugen höher entschädigt. Gebrauchtwagenkäufer werden im Verhältnis zu Neuwagenkäufern bessergestellt. Zudem erhalten Erwerber von Fahrzeugen mit hohen Laufleistungen die gleichen Angebote wie Erwerber von Autos mit niedrigen Laufleistungen. Was bedeutet das für Verbraucher, die vergleichsweise teure Fahrzeuge, womöglich Neufahrzeuge, gekauft haben? Hier muss ganz genau hingeschaut werden. Statt eines Vergleichs könnte sich auch eine Einzelklage lohnen. Zur Prüfung des Vergleichsangebots empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet diese Beratung für Sie kostenlos an!
3. Was rät der Verbraucherzentrale Bundesverband zum Thema Beratung?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband empfiehlt die anwaltliche Beratung. Bei Annahme des Angebots trägt VW die Koste für eine Erstberatung in Höhe von 190 Euro netto. Verbrauchern rät der vzbv dazu, sich Anwälte auszusuchen, die mit Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal vertraut sind.
4. Gibt es im Nachhinein die Möglichkeit, am Vergleich teilzunehmen?
Nein, wer sich nicht in das Klageregister zur Musterfeststellungsklage eingetragen hat, kann am Vergleichsangebot nicht teilhaben.
Erste Klage gegen VW bereits am 6. Oktober 2015 eingereicht
Mit dem Vergleich zwischen Volkswagen und dem vzbv geht ein 16 Monate andauernder Rechtsstreit zu Ende. Am 1. November 2018 hatte der vzbv die erste Musterfeststellungsklage der deutschen Rechtsgeschichte am Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Am 30. Oktober 2019 fand die erste mündliche Verhandlung statt. Am Ende der zweiten mündlichen Verhandlung am 18. November 2019 hatte der Vorsitzende Richter am OLG Braunschweig, Michael Neef, Vergleichsverhandlungen angeregt, die im Januar 2020 starteten. Am 14. Februar 2020 erklärte VW einseitig die Verhandlungen für gescheitert, nahm sie dann aber wieder am 20. Februar 2020 auf Anregung des OLG-Präsidenten Wolfgang Scheibel auf. Hierdurch wurde der Weg für den Verhandlungsabschluss bereitet. Der eigentliche Streit dauert jedoch schon viel länger: Bereits am 6. Oktober 2015 hatte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die erste Klage gegen die Volkswagen AG erhoben. Mit dem Vergleich entschädigt VW erstmals nach knapp fünf Jahren freiwillig Betroffene.
Die wichtigsten Eckdaten des Vergleichs mit VW
1. Die Volkswagen AG verpflichtet sich, 830 Millionen Euro als Entschädigung an Teilnehmer der MFK auszubezahlen.
2. Der Vergleich erspart den Teilnehmern eine eigene Klage – so wie es das Verfahren zur MFK vorsieht, wenn es denn zu Ende geführt worden wäre. So gibt es jetzt ohne Umwege Geld.
3. Mit dem Vergleich erhalten Vergleichsberechtigten Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 Euro – je nach Modell und Alter des Fahrzeugs.
4. Vergleichsberechtigt sind rund 000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage.
5. Ausgeschlossen vom Vergleich sind allerdings einige Verbraucher, beispielsweise diejenigen, die die zum Kaufzeitpunkt Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten oder die ihr Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2015 erworben haben. Diesen Verbrauchern steht es jetzt frei, eine Individualklage einzureichen.
6. VW wickelt den Vergleich in Eigenregie über eine Online-Plattform ab. Die Teilnehmer der MFK erhalten in naher Zukunft ein Informationsschreiben. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Betroffenen im Zeitraum vom 20. März 2020 bis 20. April 2020 ihren Anspruch anmelden und den Vergleich annehmen können. Ein späterer Abschluss des Vergleiches ist grundsätzlich nicht möglich.
7. Der vzbv hat eine Drei-Stufen-Kontrolle bei der Abwicklung des Vergleichs festgeschrieben:
VW verpflichtet sich, den Teilnehmern der MFK eine anwaltliche Erstberatung von bis zu einmalig 190 Euro (netto) zu bezahlen. Der vzbv rät den Verbrauchern dazu, sich von Anwälten beraten zu lassen, die mit dem Dieselskandal vertraut sind.
Ein Wirtschaftsprüfer überwacht, kontrolliert und zahlt die Entschädigung an die Teilnehmer der MFK aus.
Ein Monitoring-Team überwacht die Arbeitsweise, die Auszahlpraxis und regelt Problemfälle.
8. Der Vergleich ist für die Teilnehmer nicht verpflichtend. Jeder Verbraucher ist in seiner Entscheidung frei, das Angebot anzunehmen oder nicht. Jeder sollte überprüfen, ob eine individuelle Klage lukrativer sein kann als die Annahme des Vergleichs. Um das herauszufinden, bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine kostenfreie Beratung für die angemeldeten Verbraucher an. Mit unserem Vergleichsrechner (vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen) können die Verbraucher bereits erste Zahlen an die Hand bekommen. Die Verbraucherkanzlei rät dringend dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen.
9. Der vzbv wird die Musterfeststellungsklage zurücknehmen, wenn der Vergleich abgewickelt worden ist. Erst dann ist das gerichtliche Verfahren beendet. Für alle Betroffenen, die sich wirksam zum Klageregister angemeldet hatten, endet die Hemmung der Verjährung spätestens sechs Monate nach der Rücknahme der Musterfeststellungsklage.
Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.
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