Ab sofort ist die Durchführung von öffentlichen und privaten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wie Kursen oder Seminare untersagt. Dies betrifft u.a. Musikschulen, Fahrschulen, Weiterbildungszentren und Prüfungseinrichtungen wie den TÜV, aber auch Jugend- und Vereinsfreizeiten.
Am Wochenende hatte der Kreis zusätzlich zur landesweiten Ankündigung, Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verbieten, die Allgemeinverfügung um die Schließung von Freizeiteinrichtungen erweitert. Demnach sind der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Shisha-Bars, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, Indoorspielplätzen, Diskotheken, Bars, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt.
Alle Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 10. April.
Der Landkreis Südliche Weinstraße weist darauf hin, dass eine Allgemeinverfügung allgemein gültig ist: eine Allgemeinverfügung wird öffentlich bekannt gegeben und kann dann als bekannt vorausgesetzt werden. Veranstalterinnen und Veranstalter bzw. Betreiberinnen und Betreiber werden nicht noch einmal gesondert angeschrieben, sondern achten in der aktuellen, herausfordernden Situation bitte auf Medienberichte oder informieren sich auf der städtischen Internetseite www.suedliche-weinstrasse.de tagesaktuell.
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